- Die Wahl der Bremer Staatsbürgerschaft ist gültig.
Die Bürgerswahl im Mai 2023 in Bremen ist gültig. Das Obergericht der Freien Hansestadt hat dies verkündet. Die Aussschließung der AfD von der Wahl war rechtmäßig, wie der Vorsitzende Richter in der Begründung des Urteils feststellte. Es waren keine Fehler bei der Stimmabgabe erkennbar. Das Gericht hat verschiedene Beschwerden gegen die Gültigkeit der Wahl abgewiesen. Die Urteile sind nicht anfechtbar.
Mehrere AfD-Mitglieder hatten gegen die Wahl protestiert, weil die Partei nicht zugelassen worden war. Damals war die AfD so gespalten, dass zwei Landesvorsitzende Kandidatenvorschläge eingereicht hatten. Doch es ist nur eine Liste pro Partei erlaubt. Das Landeswahlausschuss hat daraufhin alle Wahlvorschläge der AfD abgelehnt. Einzelne AfD-Mitglieder und der AfD-Landesverband Bremen legten Beschwerde ein.
Geteilte AfD hatte ungültige Vorschläge eingereicht
Das Wahlprüfungsgericht hat sich mit den Beschwerden befasst und im Dezember entschieden, dass die Ausschließung der AfD rechtmäßig war. Die Parteimitglieder akzeptierten die Entscheidung nicht und gingen in die nächste Instanz. Seit Anfang Juli beschäftigt sich das Obergericht mit den Beschwerden, und zwar getrennt für die Wahlbezirke Bremen und Bremerhaven.
Der Vorsitzende Richter stellte nun fest, dass die Zulassung einer Landesliste dazu dient, den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl und eine bestimmte Ernsthaftigkeit der Wahlvorschläge zu gewährleisten. Die Vorschrift, dass Wahlvorschläge von Parteien nur dann gültig sind, wenn sie von ihrem Landesvorsitzenden unterzeichnet sind, verfolgt ebenfalls ein wichtiges Ziel. Es ist unabdingbar, dass jede Partei nur einen Wahlvorschlag einreicht, damit die Parteien ihre Rolle in der politischen Willensbildung erfüllen können.
Das Wahlprüfungsgericht und der Landeswahlausschuss haben nach Meinung des Gerichts richtige Entscheidungen getroffen. Die Entscheidungen des Obergerichts waren einstimmig.
Die rot-grüne-rote Regierung ist seit über einem Jahr im Amt. Bei der Wahl zur Bremer Bürgerschaft am 14. Mai 2023 wurde die SPD unter Bürgermeister Andreas Bovenschulte die stärkste Kraft und setzte ihre Koalition mit den Grünen und der Linkspartei fort. Diese einzigartige Allianz in Westdeutschland regiert seit 2019 zusammen.
Beschwerde gegen die Verwendung von Software bei der Wahl
Das Obergericht hat auch eine Beschwerde eines Privatpersonen geprüft, der sich gegen die elektronische Stimmenauszählung bei der Bürgerswahl wandte. Das Gericht hat auch diese Beschwerde einstimmig abgewiesen.
Die Verwendung eines elektronischen Stimmenauszählungssystems stellt keine Verletzung des Prinzips der Öffentlichkeit der Wahl dar. Es gibt auch keine Verletzungen des Bremer Wahlgesetzes oder der Landeswahlordnung.
Die Beschwerde gegen die elektronische Stimmenauszählung bei der Bürgerswahl wurde vom Obergericht der Freien Hansestadt geprüft. Sie haben diese Beschwerde einstimmig abgewiesen und festgestellt, dass die Verwendung des elektronischen Systems keine Wahlgesetze verletzt hat.
Nach der Entscheidung des Wahlprüfungsgerichts im Dezember akzeptierten mehrere AfD-Mitglieder nicht die rechtmäßige Ausschließung ihrer Partei und brachten ihre Beschwerden zum Obergericht der Freien Hansestadt.