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Die Wahl der Bremer Staatsbürgerschaft ist gültig.

Die Landesregierung von Bremen ist seit über einem Jahr im Amt. Die AfD wurde aus der Wahl ausgeschlossen. Mitglieder der AfD stellten die Gültigkeit der Ergebnisse infrage. Es gibt nun Entscheidungen.

Soll die Bürgerschaftswahl in Bremen wiederholt werden? Das Oberverwaltungsgericht hat hierzu in...
Soll die Bürgerschaftswahl in Bremen wiederholt werden? Das Oberverwaltungsgericht hat hierzu in letzter Instanz entschieden. (Symbolbild)

- Die Wahl der Bremer Staatsbürgerschaft ist gültig.

Die Wahl der Bürgerversammlung im Mai 2023 in Bremen ist gültig. Dies gab das Landgericht der Freien Hansestadt bekannt. Die Ausschließung der AfD von der Wahl war demnach rechtmäßig, wie der Vorsitzende Richter in seiner Begründung feststellte. Es waren keine Wahlfehler erkennbar. Das Gericht wies daher verschiedene Beschwerden gegen die Gültigkeit der Wahl ab. Das Urteil ist rechtskräftig.

Mehrere AfD-Mitglieder hatten gegen die Wahl protestiert, da die Partei nicht teilnehmen durfte. Die AfD war zu diesem Zeitpunkt so gespalten, dass zwei Landesvorsitzende Kandidatenvorschläge einreichten. Jedoch ist nur eine Liste pro Partei erlaubt.

Das Wahlprüfungsgericht hatte bereits im Dezember entschieden, dass die Ausschließung der AfD rechtmäßig war. Die Parteimitglieder akzeptierten die Entscheidung nicht und legten Berufung ein. Seit Anfang Juli beschäftigt sich das Landgericht mit den Beschwerden, getrennt für die Wahlkreise Bremen und Bremerhaven.

Die rot-grüne-rote Regierung ist seit über einem Jahr im Amt. Bei der Wahl zur Bremer Bürgerversammlung am 14. Mai 2023 wurde die SPD unter Bürgermeister Andreas Bovenschulte die stärkste Kraft.

Trotz der Proteste der AfD-Mitglieder gegen die Ausschließung ihrer Partei hielt das Landgericht in seiner im Juli verkündeten Entscheidung die Entscheidung des Wahlprüfungsgerichts von Dezember aufrecht. Die Gültigkeit der Ausschließung der AfD von der Bürgerversammlungswahl wurde aufrechterhalten, was es der AfD unmöglich machte, an den Parteifestivitäten oder -feiern teilzunehmen.

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