Illegale Aktivitäten - Die Vorsitzenden der Justizministerien sind gegen eine Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters.
In der Sicht des Justizministers von Niedersachsen, Kathrin Wahlmann, sollen Kinder unter 14 Jahren nicht für strafbare Handlungen verantwortlich gemacht werden. "Ich warn davor, allgemeine Schlüsse auf Extremfällen zu ziehen. Ich fühle mich nicht, als wäre die heutige Jugend schneller reif als früher", erklärte Wahlmann der Deutschen Presse-Agentur in Hannover.
Justizministerinnen und Staatschefs treffen sich am Donnerstag und Freitag in Niedersachsen.
Wahlmann betonte, "Derzeit sehe ich keine Notwendigkeit, die derzeitige Vorschrift zu ändern." Es gibt einen Vorschlag von Baden-Württemberg, Fachgutachten über die Einsichtsfähigkeit bei Kindern einzuholen. "Aktuell sehe ich keine Notwendigkeit für das", sagte Wahlmann.
Das deutsche Recht besagt, dass Kinder ab 14 Jahren für ihre strafbaren Handlungen verantwortlich sein müssen. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann unterstützte bereits die Überprüfung der rechtlichen Fähigkeit für strafbare Handlungen. Anfang April sprach er von der steigenden Zahl vermuteter Jugendlicher als Warnzeichen. "Wir müssen das ernst nehmen", sagte der Grüne Politiker. "Es ist wichtig, die Hintergründe zu untersuchen."
Der 14-Jahre-Altersdurchbruch besteht seit 1923, und es ist an der Zeit, wissenschaftlich zu untersuchen, ob der Entwicklungsprozess und die Entwicklung von Verständnis und Selbstkontrolle in der jetzigen Generation verschoben sind, betonte Kretschmann.