Demonstrationen - Die vorherige Generation als kriminelle Gruppe einstufen?
Wird die Klimaschutzorganisation Last Generation in Zukunft auch von Berlin als kriminelle Vereinigung eingestuft? Oberstaatsanwältin Margret Koppers prüft zumindest, ob sich die bisherige Einschätzung der Berliner Staatsanwaltschaft geändert hat. Einer der Gründe, so Koppers gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, sei, dass sie der Meinung sei, dass die "schwereren Straftaten" der Organisation, insbesondere der Farbanschlag auf das Brandenburger Tor, erhebliche wirtschaftliche Schäden verursacht hätten.
Darüber hinaus erklärte Coppers, dass das Landgericht München nun seine Entscheidung in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München getroffen hat. Das Landgericht hatte im November die bundesweite Fahndung nach Angehörigen der "letzten Generation" wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung für rechtmäßig erklärt. Der Münchner Richter sagte, das Amtsgericht München habe vor den Durchsuchungen im Mai vergangenen Jahres zu Recht einen Anfangsverdacht gegen die "Letzte Generation" als kriminelle Vereinigung festgestellt.
Die Polizisten betonten, dass der Durchsuchungsbeschluss der Staatsanwaltschaft ergebnisoffen gefasst wurde. "Wir sind hier, um die technische Überwachung zu gewährleisten, nicht um die Staatsanwaltschaft zu ersetzen. Wir werden die angeforderten Aussagen analysieren. Wenn es einen guten Grund gibt, werde ich ihn akzeptieren". erklärte der Staatsanwalt.
In den letzten Monaten wurden Aktivisten der Organisation in ganz Deutschland mehrfach von Gerichten verurteilt, unter anderem nach Straßenblockaden, aber hauptsächlich wegen anderer Delikte wie Nötigung. Bei einer Verurteilung wegen Gründung einer kriminellen Vereinigung drohen ihnen härtere Strafen - möglicherweise bis zu fünf Jahren Gefängnis.
Berlin Justizsenatorin Fleur Buddenberg (parteilos) hatte bereits im vergangenen Sommer ihr Haus überprüfen lassen, um festzustellen, ob die Organisation als kriminelle Vereinigung einzustufen ist. Grund dafür war damals, dass das Landgericht Potsdam im benachbarten Brandenburg zunächst den Verdacht äußerte, dass es sich bei der Klimaorganisation um eine kriminelle Vereinigung handeln könnte.
In Berlin bestritt die Staatsanwaltschaft den Anfangsverdacht. Auch die Senatsverwaltung für Justiz hat dies nach einer Prüfung nicht beanstandet. Allerdings ist dies noch nicht geklärt. Die Frage könne nicht "abschließend" beantwortet werden, heißt es in einem internen "Prüfvermerk" der Behörde vom 11. Juli, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Vielmehr wurde damals behauptet, die Staatsanwaltschaft verfüge über ein "originäres Ermessen".
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Quelle: www.stern.de