- Die Verweigerung der sofortigen Maßnahmen für den Notfallprozess des Fußgängerbereichs wird bestätigt.
Vier Personen haben ihren Einspruch gegen das temporäre Fußgängerzonen-Experiment in einem Münchner Bezirk verloren, wie das Gericht mitteilte. Das Verwaltungsgericht München wies die Herausforderung der Veränderungen an der Weißenburger Straße am Montag zurück, wie ein Gerichtssprecher bestätigte. Folglich bleibt die Fußgängerzone aktiv und die einjährige Testphase läuft weiter.
Es ist wahrscheinlich, dass auch das Hauptverfahren in einem negativen Ergebnis endet, wie das Verwaltungsgericht argumentiert. Die Kammer des Gerichts betont, dass das öffentliche Interesse die Interessen der Antragsteller überwiegt. Die Hauptbeschwerden der Anwohner beinhalteten potenzielle zukünftige Lärmbelästigungen und den möglichen Zusammenbruch von Geschäften und Praxen aufgrund des Mangels an Parkplätzen.
"Real-world pros and cons" sind entscheidende Überlegungen
Insbesondere die zeitlich begrenzte Natur und der experimentelle Charakter der Fußgängerzone waren entscheidende Faktoren in der Argumentation des Gerichts. Laut der Kammer des Gerichts sollte eine umfassende Bewertung der Vor- und Nachteile "in der realen Welt" durchgeführt werden, anstatt sich allein auf Expertenmeinungen zu verlassen.
Ein spezifisches Datum für die Hauptverhandlung wurde bisher nicht festgelegt, wie der Gerichtssprecher mitteilte. Den Antragstellern steht eine Frist von zwei Wochen zur Verfügung, um gegen die Entscheidung des Gerichts Berufung einzulegen.
Zuvor hatte die Stadt den ursprünglichen Beginn der temporären Fußgängerzone, der ursprünglich für Ende Juli geplant war, auf den 12. August verschoben, aufgrund der dringenden Anwendung.
Die Personen, die beabsichtigen, die Entscheidung an das Oberlandesgericht zu berufen, haben eine Frist von zwei Wochen, um ihre Berufung einzureichen. Trotz allem bleibt die Kammer des Gerichts bei ihrer Meinung, dass die Vorteile des Experiments in einer realen Welt bewertet werden sollten, wie das Oberlandesgericht argumentiert.