- Die Verteidigung hat um eine Überprüfung gebeten.
Nach der Entscheidung des Neuruppinischen Landgerichts gegen einen 17-jährigen Tschetschenen hat die Verteidigung Berufung eingelegt. Der Teenager wurde wegen der Planung eines Terroranschlags auf einem Weihnachtsmarkt in Nordrhein-Westfalen zu einer vierjährigen Jugendstrafe verurteilt. Nun wird der Bundesgerichtshof den Fall prüfen, wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte.
Das Urteil fiel wegen des Verdachts auf Mordkomplizenschaft und die Verwendung von Symbolen einer verbotenen Organisation. Wie das Gericht mitteilte, wurden die Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft largely confirmed.
Es wurde festgestellt, dass der angeklagte Tschetschene immer radikaler geworden war. Er soll gemeinsam mit einem anderen 15-jährigen Komplizen, der ebenfalls verurteilt wurde, einen Lastwagen beschaffen und damit so viele Menschen wie möglich auf dem Weihnachtsmarkt in Leverkusen-Opladen (NRW) im Namen des Islamischen Staates töten wollen.
Der jüngere Komplize wurde bereits Wochen zuvor vom Kölner Landgericht zu einer vierjährigen Jugendstrafe verurteilt. Dieses Urteil ist bereits rechtskräftig.
Die Berufung gegen das Urteil des Neuruppinischen Landgerichts wurde beim Bundesgerichtshof eingereicht. Das Kölner Landgericht hatte den 15-jährigen Komplizen bereits zu einer vierjährigen Jugendstrafe verurteilt, die in diesem Gericht bereits rechtskräftig ist.