- Die Verteidigung geht zur Überprüfung nach der Verurteilung für Mord für Jungen
Nach der Mordverurteilung **des Landgerichts Würzburg für einen 15-Jährigen hat die Verteidigung Berufung eingelegt. Die Anwälte des Schülers hatten auf eine fahrlässige Tötung plädiert. Die Jugendkammer sah jedoch den Mordverschärfungsgrund der Planung vor, da der Angeklagte sein 14-jähriges Opfer von hinten in den Kopf geschossen hatte. Die Tat war geplant und der Angeklagte hatte mit direktem Vorsatz gehandelt. Das Gericht verhängte eine Jugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten.
Keine Berufung durch die Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil vom 5. August keinen Einspruch eingelegt, wie eine Sprecherin des Landgerichts mitteilte. Zuvor hatten Medien darüber berichtet. Wenn die Verteidigung auch nach Erhalt der schriftlichen Gründe für das Urteil in ein paar Wochen bei der Berufung bleibt, muss sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall beschäftigen.
Die Entscheidung der Verteidigung, die Verurteilung des 15-Jährigen wegen Mordes anzufechten, wird von der Staatsanwaltschaft nicht in Frage gestellt. Allerdings muss der Bundesgerichtshof den Fall prüfen, wenn die Verteidigung ihre Berufung nach Erhalt der schriftlichen Gründe für das Urteil aufrechterhält.