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Die Versorgung mit Krankenwagen ist gefährdet

Die Kosten für die Pflege steigen. ambulante Pflegedienste in Sachsen-Anhalt beschweren sich darüber, dass sie für ihre Leistungen nicht vollständig entschädigt werden. Streit gibt es bereits seit einiger Zeit.

Mobilpflege-Dienste beklagen, dass nicht alle geleisteten Dienste vollständig bezahlt werden.
Mobilpflege-Dienste beklagen, dass nicht alle geleisteten Dienste vollständig bezahlt werden.

- Die Versorgung mit Krankenwagen ist gefährdet

Im Bundesland Sachsen-Anhalt gibt es einen Streit zwischen mobilen Pflegediensten und der AOK-Gesundheitskasse über die Erstattung bestimmter Pflegedienste. Laut dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), der rund 500 Mitgliedsunternehmen im Land vertritt, darunter etwa 250 mobile Pflegedienste, hat die AOK seit 20 Monaten die Zahlung für diese Leistungen eingestellt. Der bpa behauptet, dass bei der Bereitstellung dieser Leistungen für AOK-Versicherte die Überstundenvergütung für Nachtdienste, Wochenenden und Feiertage nicht erstattet werde. Ein Sprecher des bpa sagte, dass diese Unternehmen fünfstellige offene Beträge haben, die sie nicht einfach verschmerzen können. Der bpa ruft seine Mitglieder auf, am Mittwoch vor dem Landtag zu protestieren, an dem der Ausschuss für Soziales das Thema der häuslichen Pflege diskutieren wird.

Die AOK Sachsen-Anhalt, die größte Gesundheitseinrichtung im Land, bestätigte den Disput über die Erstattung. "Die aktuellen Differenzen basieren auf einem Erstattungsanspruch des bpa aus dem Jahr 2023, der bis zu 50% höher war als die Erstattungen anderer Anbieter", erklärte ein AOK-Sprecher. "Obwohl wir mehrfach darum gebeten haben, haben die Verbände der privaten Anbieter keine Dokumentation über ihre Kosten- und Erlösstrukturen vorgelegt, um diesen Anspruch zu rechtfertigen, und damit die gesetzlich erforderliche Transparenz geschaffen."

Das Schiedsgerichtsurteil konnte nicht alle Probleme lösen. Ende 2023 fand ein unabhängiges Schiedsgerichtsverfahren statt, in dem die Position der Gesundheitseinrichtungen im Wesentlichen bestätigt wurde. "Im Rahmen dieses Schiedsgerichtsurteils haben wir bereits die Grundvergütung erhöht." Es gibt jedoch weiterhin Uneinigkeit über die Überstundenvergütung. "Diese sind im Schiedsgerichtsurteil zu vage formuliert und lassen unterschiedliche Interpretationen zu", erklärte ein Sprecher. Daher wird das Schiedsgerichtsurteil derzeit angefochten, und soziale Gerichte müssen über die Angelegenheit entscheiden. Laut bpa zahlen alle anderen Ersatz- und Innungskrankenkassen die entsprechende Überstundenvergütung. "Die AOK-Gesundheitseinrichtung ignoriert zwingende Leitlinien für die Vergütung von Pflegekräften, obwohl die AOK-Pflegeversicherung und alle anderen Kassen eine Vergütung an mobile Pflegedienste für diese leisten", erklärte die bpa-Landesvorsitzende Sabine Kösling. "Das ist ein klarer Gesetzesverstoß durch die AOK-Gesundheitseinrichtung und gefährdet die Pflege von Patienten."

  1. Der bpa hat seinen Streit mit der Kommission, insbesondere mit der AOK Sachsen-Anhalt, verschärft, indem er seine Mitglieder zum Protest aufgerufen hat, da sie glauben, dass die Gesundheitseinrichtung nicht den zwingenden Leitlinien folgt und Pflegeunternehmen für Überstundenvergütung unterbezahlt.
  2. Die Kommission, vertreten durch die AOK-Gesundheitseinrichtung, argumentiert, dass das Fehlen von Transparenz in ihren Kosten- und Erlösstrukturen sie daran hindert, den höheren Erstattungsanspruch des bpa zu rechtfertigen, was zu Uneinigkeiten über die Überstundenvergütung führt.

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