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Die Untersuchung des Angriffs auf Giffey ist abgeschlossen.

Nach einem Angriff auf die Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey von Berlin wurde ein Verdächtiger schnell festgenommen. Nun soll ein Gericht über sein Schicksal entscheiden.

Wirtschafssenator Franziska Giffey (SPD) wurde im Mai während eines Bibliotheksbesuchs attackiert.
Wirtschafssenator Franziska Giffey (SPD) wurde im Mai während eines Bibliotheksbesuchs attackiert.

- Die Untersuchung des Angriffs auf Giffey ist abgeschlossen.

Knapp drei Monate nach einem Angriff auf Berlins Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) hat die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen abgeschlossen und den Fall an das Berliner Landgericht übergeben. In einem sogenannten sicheren Verfahren werden Richter nun über die Unterbringung des mutmaßlichen Täters in einer Psychiatrie entscheiden.

Laut Staatsanwaltschaft gibt es Hinweise darauf, dass der 74-Jährige die Tat in einem Zustand der Unzurechnungsfähigkeit begangen hat, was eine Bestrafung ausschließt.

Laut der Untersuchung schlug der Mann Giffey am 7. Mai in der Gertrud-Haß-Bibliothek in Berlin-Rudow mit einer schweren Tasche auf den Kopf und den Hals. Die Senatorin hatte zwei Tage lang starke Schmerzen. Die Staatsanwaltschaft stuft dies als gefährliche Körperverletzung ein.

Der mutmaßliche Täter wurde weniger als 24 Stunden später festgenommen.

Giffey hatte die Bibliothek im Stadtteil Alt-Rudow im Süden Berlins besucht und war, wie sie selbst angab, in ihr Gespräch mit der Institutionsleitung vertieft. Plötzlich spürte sie von hinten einen harten Schlag auf Kopf und Hals.

Knapp 24 Stunden später nahmen die Polizei den 74-Jährigen als mutmaßlichen Täter fest. Er war bereits aufgrund von Erkenntnissen im Bereich von Hassdelikten polizeibekannt, wie damals gemeldet wurde.

Das Berliner Landgericht wird nun die Unterbringung des mutmaßlichen Täters in einer Psychiatrie prüfen, wie von der Kommission der Richter im sicheren Verfahren beschlossen. Trotz der Beweise für seine Tat kann der 74-Jährige nicht bestraft werden, da es Hinweise gibt, dass er den Angriff in einem Zustand der Unzurechnungsfähigkeit begangen hat, wie die Kommission im Bericht der Staatsanwaltschaft festgestellt hat.

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