Die Stadt hat 3,8 Milliarden Euro Übergangshilfe gezahlt
Hamburg hat insgesamt 3,8 Milliarden Euro Corona-Übergangshilfe gezahlt. Das sagte ein Sprecher der Wirtschaftsbehörde der Nachrichtenagentur dpa. Es ist unklar, wie viele Unternehmen die Hilfen zurückzahlen müssen und in welcher Höhe. „Unternehmen müssen die gewährten Fördermittel stets ganz oder teilweise zurückzahlen, wenn die entsprechenden Fördervoraussetzungen nicht erfüllt sind.“ Dies gilt insbesondere dann, wenn die Umsatz- und Kostenprognosen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht erreicht werden können. „Da die Abschlussrechnungen landesweit noch bearbeitet werden, gibt es noch keine Informationen über die Gesamtrückzahlungen.“
Der Sprecher wies auch darauf hin, dass die ursprüngliche Frist für Abschlussrechnungen für die COVID-19-Hilfen am Ende abgelaufen sei des Jahres. im Oktober, wurde aber von der Bundesregierung bis Ende Januar 2024 verlängert. „Zuvor müssen Unternehmen Erklärungen abgeben. Können Unternehmen die Abgabe nicht fristgerecht einreichen, kann die Frist bis Ostern, den 2. April, verlängert werden.“ Die Wirtschaftsbehörden gehen davon aus, dass die Gesamtzahl der Abschlussabrechnungen voraussichtlich etwa 25.000 betragen wird . „Bisher wurden rund 9.500 Hilfspakete eingereicht.“
Für Projekte wie November wurden nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums bundesweit rund 13,1 Milliarden Euro an Soforthilfen und 63,3 Milliarden Euro ausgezahlt . Finanzierung, Dezember- und Neustarthilfe.
Die Corona-Übergangshilfe wird informell an Unternehmen gezahlt, deren Existenz bedroht ist und deren Umsatz deutlich zurückgegangen ist. Allerdings ist diese Zahlung an die Endabrechnung gebunden – der tatsächliche Umsatzrückgang und die anrechenbaren Fixkosten werden mit der Prognose verglichen. Beispielsweise kann es zu einer Rückbuchung kommen, wenn der tatsächliche Umsatzrückgang geringer ausfällt als bei Antragstellung erwartet. Der endgültige Abrechnungsschluss ist der 31. Oktober. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums kann dieser Zeitraum jedoch problemlos bis zum 31. Januar und auf Antrag bis spätestens 31. März verlängert werden.
Quelle: www.dpa.com