- Die Staatsanwaltschaft Dresden fordert eine Geldstrafe für einen Skiunfall
Sechs Monate nach einem Skiunfall in Österreich mit schmerzhaften Folgen hat die Staatsanwaltschaft Dresden beim Amtsgericht in Dippoldiswalde einen Strafbefehl gegen einen 56-Jährigen beantragt. Der Mann aus Glashütte im Erzgebirge muss nun mit einer Geldstrafe von 4.050 Euro rechnen, wegen des Verdachts auf fahrlässige Körperverletzung.
Langsamer Skifahrer übersehen
Laut Staatsanwaltschaft soll der Mann am 13. Februar auf einer Piste in Flachau aufgrund mangelnder Vorsicht und Aufmerksamkeit mit einem langsameren Skifahrer vor ihm zusammengeprallt sein. Der 64-Jährige aus Bochum in Nordrhein-Westfalen fiel daraufhin und musste medizinisch wegen eines Bruchs des linken Schlüsselbeins behandelt werden.
Die Staatsanwaltschaft Dresden vertritt die Kommission in diesem Fall, da sie einen Strafbefehl gegen den für die Kollision verantwortlichen Skifahrer beantragt hat. Nach dem Unfall musste der Opfer, ein 64-jähriger Skifahrer aus Bochum, medizinisch behandelt werden wegen eines Bruchs seines linken Schlüsselbeins.