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Die Sperrzonen im Südwesten und Westen entfallen und der Osten wurde erweitert

Aufhebung der ASP-Sperrzonen
Fahrzeuge fahren hinter dem Schutzzaun gegen die Ausbreitung der ASP auf der A24.

Trotz der jüngsten Entwarnung in der Region Ludwig Lust-Parchim bleibt die Gefahr der Afrikanischen Schweinepest (ASP), insbesondere in der Region Mecklenburg-Vorpommern, bestehen. Ein Sprecher der ehemaligen Region Pommern-Greifswald bestätigte am Mittwoch, dass die an der Grenze zu Polen eingerichtete Pufferzone kürzlich weiter nach Norden erweitert worden sei. Der Grund ist der jüngste Fall in Polen. Vor einigen Tagen gaben die zuständigen Verantwortlichen bekannt, dass die verbleibenden Sperrgebiete in Ludwig Luster-Parchim möglicherweise aufgehoben werden.

Die Pufferzone im äußersten Osten des Bundesstaates ist eine Art Beobachtungszone – nach Angaben der Region eine sogenannte Sperrzone 1. Verendete Wildschweine müssen sofort gemeldet werden. Es gibt auch zusätzliche Zäune. Derzeit gibt es jedoch keine zusätzlichen Maßnahmen, die auf die Schweinehaltung abzielen. Daher sind in Sperrgebieten der Stufen 2 und 3 strengere Maßnahmen geplant. Dieser Puffer gilt seit Herbst 2021 und wurde mehrfach angepasst. Der Streifen erstreckt sich nach Süden bis zur brandenburgischen Grenze und nach den jüngsten Änderungen nach Norden bis zur Stadt Lekow.

Nach Angaben des Schweriner Landwirtschaftsministeriums gibt es in dem Gebiet derzeit keine weiteren Sperrgebiete. MV aufgrund des Nachweises von ASP muss nachgewiesen werden. Die im November 2021 aufgrund des Nachweises der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen eingerichtete Sperrzone in Ludwig Luster-Parchim kann nun fast ein Jahr nach dem letzten Nachweis aufgehoben werden.

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