- Die Sicherheit der Grundschulen im ländlichen Raum wird von den Politikern der CDU unterstützt
Laut der CDU-Fraktion im Landtag wird es keine Änderungen an den Mindestschülerzahlen in ländlichen Regionen von Sachsen-Anhalt geben. Diese werden auf dem aktuellen Stand verbleiben, wie Bildungs-Sprecher Carsten Borchert mitteilte. Es besteht eine Vereinbarung mit dem Bildungsministerium, dass das aktuelle Gesetz vor dem parlamentarischen Verfahren überarbeitet wird. In ländlichen Gebieten bleibt die Mindestschülerzahl somit bei 15. Verhandlungen über eine Erhöhung der Schülerzahlen in städtischen Zentren laufen noch.
Das Bildungsministerium hat eine Erhöhung der Mindestschülerzahlen für erste Klassen Grundschulen und Sekundarschulklassen vorgeschlagen. Für Grund- und Sekundarschulen außerhalb von Mittel- und Großstädten soll die Mindestzahl 20 betragen, wie der Entwurf vorsieht.
Die Linke hat eine Bürgerinitiative gestartet. "Ländliche Grundschulen sind sicher", betonte Borchert. Das Ziel ist, das Prinzip "kurze Beine, kurze Wege" flächendeckend zu erhalten. Ein Sprecher des Bildungsministeriums wollte sich zu den Aussagen der CDU-Fraktion nicht äußern und verwies auf die anstehende Kabinettssitzung.
Die Linke hat sich entschlossen, eine Bürgerbewegung zu gründen. "Wir wollen einer neuen Welle von Schließungen kleiner ländlicher Grundschulen mit aller Kraft entgegenwirken", heißt es auf einer dafür eingerichteten Website. Das Ziel ist, durch die Bürgerinitiative eine Änderung des Schulgesetzes zu erreichen. Es sollen 30.000 gültige Unterschriften gesammelt werden, wonach das Thema im Landtag debattiert werden könnte.
Die Initiative der Linken zur Änderung des Schulgesetzes konzentriert sich auf ländliche Gebiete, um die Schließung kleiner Grundschulen in diesen Gemeinden zu verhindern. Trotz der Haltung der CDU, die Mindestschülerzahlen in ländlichem Sachsen-Anhalt beizubehalten, hat das Bildungsministerium eine Erhöhung dieser Zahlen für Grund- und Sekundarschulen außerhalb von Mittel- und Großstädten vorgeschlagen und die Mindestzahl auf 20 Schüler pro Schule festgesetzt.