Hamburg - Die Renovierung des Strafjustizgebäudes kostete 258 Millionen US-Dollar
Die geplante Sanierung des Hamburger Strafjustizgebäudes könnte mehr als 258 Millionen Euro kosten. Die Vorplanungsphase sei im September abgeschlossen, teilte der Senat auf eine kurze Frage des CDU-Fraktionsvize Richard Seelmaecker mit. Ein Sprecher der Justizbehörden erklärte, dass es sich bei dem bisherigen Betrag von lediglich rund 56 Millionen Euro nicht um eine Kostenschätzung, sondern nur um eine vorläufige Annahme ohne eingehende Architekturanalyse und professionelle Planung handele. Die repräsentativen und denkmalgeschützten Gebäude am Sievekingplatz wurden zwischen 1879 und 1882 erbaut.
Anhand der vorliegenden Umfragen wird deutlich, dass eine Sanierung oder Sanierung allein nicht ausreicht. Nach einem langen Sanierungsstau mussten umfangreiche Maßnahmen an der Bausubstanz, der Heizungsanlage und der Elektrik durchgeführt werden. Alle Fenster sollten wie für das Gebäude aufgeführt ausgetauscht werden. Brandschutz- und Witterungsschutzanforderungen müssen eingehalten werden.
In der Gesamtsumme von 258 Millionen Euro sind hohe Sicherheitszuschläge aufgrund von Preissteigerungen in den kommenden Jahren enthalten. „Wenn das Risiko nicht eintritt, kann es sein, dass die Kostenschätzung am Ende günstiger ausfällt“, so der Sprecher weiter. Wann mit den Renovierungsarbeiten begonnen wird, ist unklar. Berichten zufolge gibt es derzeit keinen verlässlichen Zeitplan.
Auch im Gebäude soll mehr Platz geschaffen werden, beispielsweise durch die Vergrößerung des Dachgeschosses. Insgesamt sollen es weitere 1000 Quadratmeter sein. Die Zahl der für Strafverfahren zuständigen Richter habe sich im vergangenen Jahrzehnt von 148 auf 202 mehr als verdoppelt, verwies der Sprecher auf den größeren Platzbedarf. Allein durch den sogenannten Encrochat-Prozess, der nach der Freigabe des gleichnamigen Messenger-Dienstes begann, entstanden vor zwei Jahren 23 neue Beiträge, davon 12 für Strafrichter. Bei großen Prüfungen mit nur wenigen geräumigen Hallen müssen Teilnehmer und Zuschauer häufig zusammenrücken.
Schließlich müsse auch die Sicherheitstechnik deutlich modernisiert werden. Verhandlungen vor Regional- oder Bezirksgerichten, bei denen Sicherheit erforderlich ist, finden häufig im Gebäude statt. Auch das Hanseatische Oberlandesgericht verhandelt dort über Terrorvorwürfe. Viele Angeklagte wurden direkt aus den jeweiligen Haftanstalten vor Gericht gebracht. Anfang 2017 schmuggelte ein inhaftierter Angeklagter eine Stichwaffe und griff einen Zeugen an und verletzte ihn.
Kleinere Fragen der CDU und der Antwort des Senats
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Quelle: www.stern.de