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Die „Reichsbürger“-Bewegung leistet keine Zahlungen an Rentner

Eine Figur der blinden Justitia..aussiedlerbote.de
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Die „Reichsbürger“-Bewegung leistet keine Zahlungen an Rentner

Mitglieder der „Reichsbürger“-Bewegung können nach einem Gerichtsurteil keine Barauszahlung ihrer Rente verlangen. Ein Sprecher des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg teilte am Dienstag mit, dass die Bedenken des Gerichtssprechers jeder rechtlichen Grundlage entbehren. Den Angaben zufolge will ein 65-jähriger Mann aus der Region Damme-Spreewald im Eilverfahren eine Barzahlung erzwingen.

Der Mann betrachtete sich als Bürger des „Preußischen Freistaates“. und behauptete, er sei kein Deutscher im Sinne des Grundgesetzes. Das Gericht sagte, der Rentner habe keine gültigen Ausweisdokumente und kein Bankkonto. Die zuständige Meldebehörde weigerte sich in diesem Sommer, dem Mann einen Personalausweis auszustellen, weil er die Angabe seiner Staatsangehörigkeit als „Preußischer Freistaat“ beantragt hatte. Der 65-Jährige beantragte daraufhin die Auszahlung seiner Rente in bar. Dies wurde von ihm abgelehnt.

Deshalb ging der Mann zunächst zum Sozialgericht Cottbus. Als dies fehlschlug, versuchte er es bei der nächsthöheren Behörde – ohne Erfolg. Nach Ansicht des Landessozialgerichts sind Rentenleistungen ein individueller Anspruch. Daher besteht kein Einwand, wenn die Identität des Zahlungsempfängers anhand eines gültigen Ausweisdokuments aus dem Land der physischen Anwesenheit überprüft wird. Das Gericht erklärte, die Entscheidung sei nicht anfechtbar.

„Reichsbürger“ sind diejenigen, die die Bundesrepublik und ihre demokratischen Strukturen nicht anerkennen. Nach Schätzungen des Verfassungsschutzes gehörten im Jahr 2022 bundesweit rund 23.000 Menschen den Gruppen „Reichsbürger“ und „Selbstverwaltete“ an, 2.000 mehr als im Vorjahr.

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Quelle: www.dpa.com

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