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Die Regierung will kürzere Haftstrafen für unbezahlte Geldstrafen

Justiz
Blick auf die Fassade einer Justizvollzugsanstalt in Düsseldorf.

Wer eine Geldstrafe nicht zahlen kann oder will, soll nicht mehr so ​​viel Zeit im Gefängnis verbringen wie bisher. Das Bundeskabinett hat an diesem Mittwoch den entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet. Es sieht vor, dass ein Tag Freiheitsstrafe nicht mehr einem Tag, sondern zwei sogenannten Tagessätzen entsprechen soll. Dadurch wird die Gefängniszeit halbiert. Die Höhe des Tagesfahrpreises richtet sich nach dem Einkommen des Tatverdächtigen.

Der überarbeitete Entwurf des Sanktionsgesetzes geht nicht auf die Frage ein, ob Schwarzfahren nicht mehr strafbar ist. Zukunft, aber nur Ordnungswidrigkeiten. Die Möglichkeit einer solchen Reform soll laut Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) im kommenden Jahr geprüft werden.

Gesellschaftliche Veränderungen berücksichtigen

Der Entwurf, der noch vom Bundestag gebilligt werden muss, sieht auch eine Erweiterung des Katalogs von Gründen vor, die bei der Bemessung von Strafen zu berücksichtigen sind. Bereits in den entsprechenden Paragrafen des Strafgesetzbuches aufgeführte „rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische oder sonstige menschenverachtende“ Motive werden um „geschlechtsspezifische“ und „antisexuelle Orientierung“-Motive ergänzt. Wenn zum Beispiel Männer Gewalt gegen Frauen anwenden, weil sie glauben, dass sie Entscheidungen über ihr Leben treffen können, können sie härter als zuvor bestraft werden. Anpassungen sollten auch für Verhaltensweisen gelten, die auf die Transgender- oder intersexuelle Identität abzielen.

Anforderungen an Reha-Unterkünfte sollten strenger sein. Ziel der hier geplanten Änderung ist es, die Kapazitäten auf die wirklich behandlungsbedürftigen Süchtigen zu konzentrieren. Um bei Verdächtigen, die aus taktischen Gründen ihre Drogenabhängigkeit hervorheben, keine falschen Anreize zu schaffen, sollte für Straftäter in solchen Kliniken auch eine Bewährung erst nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe möglich sein, was im Augenblick der Strafe bereits zur Hälfte möglich ist. „In den letzten Jahren ist die Zahl der Menschen, die nach einer strafrechtlichen Verurteilung in Reha gebracht werden, dramatisch gestiegen“, sagte Buschman. Viele Kliniken sind überfordert.

Während der internen Abstimmung wurden geringfügige Änderungen an dem von Buschmann vorgelegten Entwurf vorgenommen. Nicht nur fünf Jahre später, sondern drei Jahre später ist es an der Zeit, die Anzahl der Personen, die alternative Strafen verbüßen, im Vergleich zur Anzahl der Geldstrafen zu betrachten. Zudem ist zu beachten, wie sich die neue Umrechnungsnorm auf die Zahlungsbereitschaft des Beklagten auswirkt.

Zukünftig sollen zweckgebundene Übermittlungen personenbezogener Daten an private Kriminalitätshilfeorganisationen erlaubt sein. Ihre Sozialarbeiter können Straftätern dann die Möglichkeit aufzeigen, “das Bußgeld in Raten zu zahlen oder Zivildienst zu leisten, um einer alternativen Haftstrafe zu entgehen”. Die Generalstaatsanwälte der Länder drängten auf die Einfügung dieses Passus.

DAV: Weitergehende Reformen nötig

Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) will weitergehende Reformen des Sanktionsrechts. Er will, dass Schwarzfahren nicht mehr als Straftat, sondern nur noch als Ordnungswidrigkeit gilt. Alternativen zur Freiheitsstrafe sollten abgeschafft oder zumindest auf Zahlungsunwillige beschränkt werden.

Der Deutsche Richterbund tritt dafür ein, den Straftatbestand des Werbebetrugs auf den “Kern der Tat” zu beschränken. „Das Befahren öffentlicher Verkehrsmittel ohne Fahrschein wird nur geahndet, wenn der Betroffene Zugangssperren überwindet oder Zugangskontrollen umgeht”, sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn. Das Befahren von Bus oder Straßenbahn wegen betrügerischer Betrugsformen oder das Umgehen des technischen Schutzes gegen Schwarzfahren solle nicht mehr erfolgen mit Strafen bedroht werden. In diesen Fällen reicht der zivilrechtliche Anspruch des Beförderers auf Entschädigung, z. B. Fahrpreiserhöhung, aus.

Zunächst einmal muss das Verkehrsunternehmen selbst durch wirksame technische Zugangsbeschränkungen und häufigere Kontrollen das Schwarzfahren wirksamer verhindern. Rebehn rechnete vor: “Wenn Straftaten wie vorgeschlagen eingeschränkt werden, werden auch die Gefängnisse entlastet, da etwa ein Viertel der Ersatzhaftstrafen auf Schwarzfahren zurückzuführen ist.”

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