Die juristische Aufarbeitung des mutmaßlichen Allgäuer Tierschutzskandals kommt weiterhin schleppend voran. Am Mittwoch teilte das Amtsgericht Memmingen mit, dass der Prozess gegen die sechs Angeklagten am Freitag nicht wie geplant fortgesetzt werden könne. Das Verfahren gegen die drei Angeklagten wird getrennt geführt, sodass zunächst nur drei verhandelt werden.
Strafverfahren gegen Landwirte und Mitarbeiter mehrerer landwirtschaftlicher Betriebe wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz werden seit mehr als drei Jahren vor Gericht geführt. In dem Verfahren geht es vor allem darum, dass die erkrankten Kühe keine angemessene medizinische Versorgung erhielten und darunter leiden mussten.
Das größte der drei Verfahren beginnt an diesem Freitag. Doch den beiden angeklagten Landwirten und einem Viehzüchter-Angestellten wird kein Prozess gemacht. Grund seien Befangenheitsvorwürfe der Verteidigung gegenüber mehreren Richtern, teilte das Landgericht mit. Über den Antrag des Anwalts kann erst am Freitag entschieden werden. Letztlich begann der Prozess mit nur drei angeklagten Mitarbeitern.
Diesen Sommer musste ein weiterer Versuch im Tierschutzkomplex aus Termingründen abgesagt werden. Der Prozess soll nun nächstes Jahr wieder aufgenommen werden. Bisher kam es nur in einem Fall zu einem Urteil: Im November 2022 wurde ein Bauer zu zwei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt, während sein Vater zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Dieses Urteil ist nun rechtskräftig.