Schleswig-Holstein verzeichnete einen deutlichen Rückgang der Sätze für Zuschlagsanträge und Steuerrückerstattungen. Anstelle von 6 % werden pro Jahr nur 1,8 % Zinsen fällig. Das teilte das Finanzministerium am Dienstag mit. Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die zu Änderungen im Bundesgesetzgeber führte. Der Zinssatz von 6 Prozent wurde 1961 festgelegt und entspricht laut Bundesverfassungsgericht nicht mehr den Realitäten des Zinsmarktes.
Finanzministerin Monica Herold (Grüne) kündigte an, dass das Finanzamt Schleswig-Holstein ab Anfang Februar alle Steuerkonten prüfen und Bescheide an betroffene Bürger und Unternehmen herausgeben werde. Diese Regelung gilt rückwirkend für Zinsperioden ab dem 1. Januar 2019 und gilt für alle danach anhängigen Verfahren. Laut Herald können Rabatte und zusätzliche Steuern verzinst werden, wenn sie nicht innerhalb der zinsfreien Wartefrist (typischerweise 15 Monate) nach dem Ende des Steuerjahres veranlagt werden.