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Die Polizei entdeckt in Kasseler Park zerstückelte Überreste.

Die Polizei entdeckt in Kasseler Park zerstückelte Überreste.

In den Ermittlungen zu einem mutmaßlichen Mordfall ohne Leiche in einer deutschen Stadt haben die Behörden verdächtige Überreste des Opfers gefunden. Der vermisste Mann wird als Stanimir V., ein 26-Jähriger, identifiziert, der Wochen zuvor verschwunden ist und zuletzt in Kassel gesehen wurde. Ein Verdächtiger, der wegen des Verdachts des Mordes inhaftiert ist, hat einen Hinweis gegeben, der zur Entdeckung der in einem Busch versteckten Überreste führte. Eine forensische Untersuchung läuft noch, um die Identität und die Todesursache zu bestätigen. Der Tatort auf dem Bundesgartenschaugelände im südlichen Teil der Stadt ist derzeit gesichert, um Beweise zu sammeln.

Initialer Fluchtversuch ins Ausland

Der 26-jährige bulgarische Staatsbürger ohne festen Wohnsitz verschwand am 7. Juni. Zeugen sahen ihn zum letzten Mal in Kassel. Seine Familie meldete ihn am nächsten Tag als vermisst, und sein Handy wurde an einer Bushaltestelle zurückgelassen. Trotz mehrerer Suchaktionen in einem nahen Waldgebiet durch die Polizei und ihre Hundestaffeln wurde keine Spur des vermissten Mannes gefunden. Die Polizeiappelle nach Informationen blieben ergebnislos. Die Ermittlungen legten jedoch nahe, dass der Mann Opfer eines Verbrechens geworden sein könnte, dessen Leiche jedoch nicht gefunden wurde.

Der Verdacht fiel dann auf einen 28-jährigen Bekannten von Stanimir V., ebenfalls bulgarischer Staatsbürger. Obwohl er initially nach dem Verschwinden ins Ausland floh, kehrte er Ende Juli nach Kassel zurück und ist seitdem in Polizeigewahrsam. Der 28-Jährige wird verdächtigt, Stanimir V. mit einer stumpfen Waffe getötet zu haben. Die Details des Verbrechens sind unklar und bleiben ein aktiver Ermittlungsbereich. Als mögliches Motiv wird Neid vermutet.

Der 28-jährige Verdächtige, der initially in ein anderes EU-Land floh, kehrte später nach Kassel zurück und ist derzeit in Polizeigewahrsam. Wenn er schuldig gesprochen wird, könnte er im Rahmen der gegenseitigen Rechtshilfeabkommen der Europäischen Union an den Tatort ausgeliefert werden.

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