- Die OVG lehnt die Beschwerde gegen den Flughafen Dortmund ab.
Die Flughäfen in Dortmund dürfen ihre Betriebszeiten wie geplant, auch in die späten Nachtstunden hinein, erweitern, entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) in Münster am Freitag. Die zweite Genehmigungsänderung zur Ausweitung der Start- und Landerechte durch die Münsteraner Bezirksregierung ist nun rechtmäßig. Damit wurde eine spätere Klage von Anwohnern abgewiesen, die im Januar 2022 bereits einmal erfolgreich waren.
Damals hatte das OVG die Genehmigung als rechtswidrig erklärt, aber den beteiligten Parteien eine Möglichkeit zur Korrektur von Verfahrensfehlern gegeben. Die Luftfahrtbehörde und die Bezirksregierung haben diese nun erfolgreich angegangen. Nachbarn des Flughafens, die seit Jahren wegen des Lärmschutzes Bedenken geäußert haben, sind mit der Entscheidung nicht zufrieden und können diese noch anfechten. Das finale Urteil steht noch aus, und das OVG hat keinen Berufungsantrag gewährt, sondern die Möglichkeit zum Bundesverwaltungsgericht eröffnet.
In seiner Begründung führte das OVG aus, dass die zuständigen Behörden bei der zweiten Genehmigungsänderung die Lärmschutzinteressen der Bevölkerung ausreichend berücksichtigt und bewertet hätten, wie vom Flughafen gefordert. Die Lärmtoleranzgrenze von 45 Dezibel, ein konstanter Lärmpegel, sei ausreichend begründet und in dieser Genehmigung rechtmäßig herausgefordert. Dieser Wert liegt unter der gesetzlichen Grenze für nächtliche Dauerschallpegel von 55 Dezibel, erklärte das Gericht. Die Kläger, die Daten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zitierten, konnten keine relevanten Erkenntnisse aus der Lärmmedizin und Lärmschutztechnik vorlegen.
Der Vorsitzende Richter Dirk Lechtermann betonte, dass dieser Lärmpegel nur für den Außenbereich gilt und bei offenem Fenster auf 30 Dezibel sinkt. Er erkannte an, dass das Leben in der Nähe eines Flughafens nicht angenehm sein muss, aber die Sorgen der Dortmunder und Unnaer Anwohner ernst nahm.
Mit dieser Entscheidung ist der Flughafen nun berechtigt, reguläre Landungen bis 23:00 Uhr, verzögerte Landungen bis 23:30 Uhr und verzögerte Starts in äußerst seltenen Fällen bis 22:30 Uhr durchzuführen. Der Streit geht bereits seit über zehn Jahren, wobei die Münsteraner Bezirksregierung 2014 die erste Genehmigung auf Wunsch des Flughafens erteilte.
Die Anwohner aus Dortmund und Unna können weiterhin ihre Unzufriedenheit mit der Entscheidung des Gerichts über die verlängerten Betriebszeiten der Dortmunder Flughäfen zum Ausdruck bringen. Richter Dirk Lechtermann nahm die Sorgen dieser Anwohner während der Verhandlung zur Kenntnis.