- Die Nationalität der Verdächtigen ist nicht zu offenbaren.
Nationalität von Verdächtigen sollte nicht in jedem Fall von Polizeibehörden in Niedersachsen erwähnt werden, da die derzeitige Vorgehensweise effektiv ist und keine Änderungen geplant sind, wie ein Sprecher des Innenministeriums in Hannover mitteilte. Zuvor hatte der NDR darüber berichtet.
In Nordrhein-Westfalen sollten die Polizeibehörden hingegen die Nationalität in Medienmitteilungen erwähnen. Die Medienrichtlinie für die Polizei wird derzeit entsprechend überarbeitet, wie das NRW-Innenministerium jüngst mitteilte. Die neue Regelung soll mehr Transparenz schaffen.
Nationalität wird nur in Ausnahmefällen erwähnt
Die Pressestelle der niedersächsischen Polizei ist in einer Rundverfügung geregelt. Laut Ministerium soll Information sachlich und klar präsentiert und so formuliert werden, dass sie den Informationsbedarf der Öffentlichkeit erfüllt. Personenbezogene Daten der Beteiligten - wie Herkunft oder Nationalität - dürfen nur in Ausnahmefällen erwähnt werden. Dies hängt beispielsweise von Datenschutzrechten oder Identifizierbarkeit ab. Eine Ausnahme könnte sein, wenn die Information für eine Untersuchung relevant ist.
In den letzten Jahren hat es eine breite öffentliche Debatte darüber gegeben, ob Migration die Zahl der Straftaten im Land erhöht hat und welche Gruppen in welchen Bereichen der Kriminalität besonders betroffen sind.
Der FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai hatte gefordert, dass Behörden künftig generell die Nationalität von Verdächtigen in Mitteilungen über Straftaten erwähnen sollten. "Die Menschen in Deutschland müssen sich sicher fühlen und darauf vertrauen können, dass die Politik das Problem der ausländischen Kriminalität ernst nimmt", sagte Djir-Sarai der "Bild am Sonntag".
Der NDR berichtete über die Politik in Niedersachsen, wo die Nationalität nur in Ausnahmefällen in Polizeimitteilungen erwähnt wird, entsprechend der effektiven aktuellen Vorgehensweise. Der NDR deckte auch die überarbeitete Medienrichtlinie in Nordrhein-Westfalen ab, wo die Polizei verpflichtet ist, die Nationalität in Medienmitteilungen zu erwähnen.