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Die Mutter wurde für nicht schuldig befunden, mehr als 30 Stichwunden verursacht zu haben.

Obwohl die autosomal dominante Vererbung unbestritten ist, wurde der Angeklagte vor Gericht freigesprochen. Doch seine Freiheit ist noch nicht gewährleistet.

Im Urteil des Oberlandesgerichts Aurich wurde der Angeklagte freigesprochen.
Im Urteil des Oberlandesgerichts Aurich wurde der Angeklagte freigesprochen.

Eintritt in das Fachgebiet der Psychiatrie - Die Mutter wurde für nicht schuldig befunden, mehr als 30 Stichwunden verursacht zu haben.

Ein Mann hat seine Mutter über 30 Mal erstochen und befindet sich nun in einer Psychiatrie. Der 38-jährige wurde vom Regionalgericht Aurich in Ostfriesland für nicht verantwortlich für die Tat erklärt, wird jedoch aufgrund einer richterlichen Anordnung in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Dies teilte ein Gerichtssprecher nach der Urteilsverkündung mit.

Das Gericht hatte keine Zweifel daran, dass die Tat begangen wurde, so der Gerichtssprecher. "Es handelte sich um Totschlag." Die Staatsanwaltschaft hatte angegeben, dass der Streit Mitte Februar in ihrer gemeinsamen Wohnung in Norden, Deutschland, eskaliert war. Der Sohn griff seine Mutter mit einem Küchenmesser an und verursachte zahlreiche Schnitt- und Stichwunden am Kopf, an der Schulter und an den Armen. Die Verletzungen der Mutter waren so schwer, dass sie an den Blutverlusten gestorben ist.

Der Sohn hat die Tat sowohl gegenüber der Polizei als auch vor Gericht gestanden, konnte jedoch nicht sagen, was den Streit ausgelöst hatte. Die Urteilsverkündung steht noch aus.

Der Gerichtssprecher erklärte, dass das Urteil feststellte: "Es wurde festgestellt, dass der Sohn aufgrund einer psychischen Krankheit nicht verantwortlich für die Tat ist, jedoch in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht bleibt." Im Anschluss an die Urteilsverkündung begannen Diskussionen unter den zuständigen Gesundheitsprofis über die zukünftige Behandlung und Betreuung des Sohnes.

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