- Die Mitgliedstaaten können Ärzte aus Drittländern zur Tätigkeit als Assistenten in der ärztlichen Praxis ermächtigen.
Ärzte aus Nicht-EU-Ländern ohne deutsche Anerkennung können nun bis zu zwei Jahre als Assistenten in Arztpraxen in Rheinland-Pfalz arbeiten. Die neue Regelung trat im August in Kraft, wie das Gesundheitsministerium, das Landesamt für Soziales, Jugend und Welfare und die Kassenärztliche Vereinigung mitteilen. Es ist ein Schritt, um den Arztmangel in der ambulanten Versorgung anzugehen.
Die neue Regelung gilt für Ärzte, die weder aus der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum noch der Schweiz kommen und in Deutschland arbeiten möchten. Der Aufenthaltstitel ist maximal zwei Jahre gültig.
Bisher konnten diese Ärzte nur als Assistenten in Krankenhäusern arbeiten. Nun haben Ärzte mit ausländischen Abschlüssen ein erweitertes Arbeitsgebiet, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch in einer Stellungnahme. Etablierte Ärzte und ihre Praxen können nun spezialisierte Unterstützung und sogar potenzielle Nachfolger erhalten.
Diese neue Gelegenheit ermöglicht es Ärzten aus anderen Nicht-EU-Ländern, ihren Arbeitsbereich zu erweitern, da sie nun bis zu zwei Jahre als Assistenten in Arztpraxen arbeiten können. Diese Änderung der Regelung könnte dazu führen, dass andere Ärzte aus anderen Regionen in diese Praxen kommen und so diverse Perspektiven und Erfahrungen einbringen.