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Die Liberaldemokraten fordern eine Überprüfung der Subventionen nach der Haushaltsentscheidung

Die Steuereinnahmen steigen nicht mehr wie früher. Die Haushaltslage ist angespannt. Die Liberalen fordern starke Kürzungen der Subventionen im Südwesten.

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Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion Baden-Württemberg, nimmt an der Plenarsitzung des Landtags teil..aussiedlerbote.de

Die Liberaldemokraten fordern eine Überprüfung der Subventionen nach der Haushaltsentscheidung

Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltskrise des Bundes fordert die FDP-Landtagsfraktion Baden-Württemberg eine Überprüfung aller Finanzzuschüsse im Land. Hans-Ulrich Rülk, Vorsitzender der Bundestagsfraktion, sagte in Stuttgart, dass das Urteil des Verfassungsgerichts zum Bundeshaushalt deutlich gemacht habe, dass Prioritäten gesetzt werden müssten und die Finanzierungsquelle ernsthaft in Frage gestellt worden sei. „Das gilt auch für Baden-Württemberg: Permanente Förderprogramme, Sonderförderungen für Wahlkreisinteressen oder einseitige Unterstützung der Lieblingsvereine der Regierungspartei müssen jetzt mehr denn je ersatzlos abgeschafft werden.“

Nach Angaben der Organisation gibt es derzeit rund 300 geförderte Projekte im Südwesten. Im vergangenen Jahr meldeten sie eine Gesamtsumme von 8,74 Milliarden Euro, also 14 % des gesamten Staatshaushalts. „Das Wirtschaftsministerium ist als Hauptfinanzierer der Wirtschaft mit rund 80 Projekten und 3,37 Milliarden Euro der größte Geldgeber unter allen nationalen Ministerien, was 38,6 % aller staatlichen Fördermittel ausmacht“, heißt es in einem Positionspapier.

Bei der Planung müssen grüne und schwarze Unternehmen eine saubere Weste behalten. „Wir müssen grundlegende Anpassungen vornehmen“, fuhr Rourke fort. Das gesamte System muss neu aufgebaut werden. „Transparent und digital, nach klaren Kriterien, zielgerichtet und mit solider Finanzierung.“

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Bundesregierung Mittel zur Bewältigung der Corona-Krise nicht für den Klimaschutz verwenden darf. Daher sind die Änderungen des Nachtragshaushalts 2021 verfassungswidrig. Die Koalitionsfraktion im Bundestag hat erfolgreich gegen die Umschichtung geklagt. Aufgrund der Notlage während der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung daraufhin den Haushalt 2021 in Form von Kreditermächtigungen um 60 Milliarden Euro aufgestockt. In diesem speziellen Fall ist es möglich, trotz Schuldenbremse einen Kredit zu beantragen.

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Quelle: www.dpa.com

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