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Die Landesversammlung verabschiedet den Nachtragshaushalt 2023

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am Donnerstag den Nachtragshaushalt 2023 beschlossen und damit eine neue Grundlage für den Corona-Sonderfonds gelegt. Das Bündnis Schwarz-Rot-Gelb reagierte damit auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Infolgedessen hat der Landtag diese Woche für 2023...

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Mitglieder des Kongresses sitzen während der Gesetzgebungssitzungen der Bundesstaaten im Plenarsaal. Foto.aussiedlerbote.de

Landespolitik - Die Landesversammlung verabschiedet den Nachtragshaushalt 2023

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am Donnerstag den Nachtragshaushalt für 2023 beschlossen und damit neue Grundlagen für den Corona-Sonderfonds gelegt. Das Bündnis Schwarz-Rot-Gelb reagierte damit auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Infolgedessen hat der Landtag diese Woche für 2023 den „besonderen Ausnahmezustand“ ausgerufen.

Der Covid-Sonderfonds war ursprünglich für das Jahr 2021 konzipiert, um ihm auf einen Schlag knapp 2 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Die Mittel für diese Maßnahmen werden mittlerweile in mehreren Tranchen pro Jahr eingesammelt. In diesem Jahr geht es um 150 Millionen Euro, die über Kredite im Rahmen der Ausnahmeregelungen zur Schuldenbremse finanziert werden sollen.

Der zweckgebundene Fonds soll die Folgen der Pandemie in den kommenden Jahren abfedern. Der Plan hat ein Volumen von 1,997 Milliarden Euro und umfasst rund 60 Maßnahmen. Unter anderem werden Schulen und Universitäten neue Technologien anschaffen. Außerdem will die Landesregierung in Krankenhäuser investieren, die Digitalisierung vorantreiben und Sportvereine unterstützen.

Auch für das Jahr 2024 beantragt die Landesregierung die Notstandsanerkennung. Bisher wurden von den ursprünglich geplanten 2 Milliarden Euro nur Maßnahmen im Wert von 580 Millionen Euro umgesetzt bzw. auf den Weg gebracht. Die Regierung geht davon aus, dass sie im nächsten Jahr 640 Millionen Euro benötigen wird. Wie sich die Dinge ab 2025 entwickeln, bleibt abzuwarten.

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Quelle: www.stern.de

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