- Die Kritik an dem Brief der Behörden über Abschiebungen nimmt zu
Missverstandene Weisung der niedersächsischen Ausländerbehörde und der Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf bei "Abschiebungen"
Die niedersächsische Ausländerbehörde in Braunschweig hat der Deutschen Presse-Agentur mitgeteilt, dass ein internes Schreiben, das für Aufsehen sorgte, nicht so verstanden werden sollte, wie es in der "Bild"-Zeitung vom 26. Juli veröffentlicht wurde. Das Schreiben besagte, dass Personen, die sich weigern, in das Flugzeug zu steigen oder auf andere Weise der Abschiebung Widerstand leisten, freigelassen und unabhängig in ihre zugewiesene Unterkunft zurückkehren können.
Ein Sprecher der Ausländerbehörde sagte, das Schreiben sei "leider sehr irreführend und ungenau formuliert" und werde nicht mehr verwendet. Der Sprecher betonte auch, dass das Schreiben keine Weisung war, Personen freizulassen, die ihrer Abschiebung widerstehen, und dass die Behörde keine solche Weisung erteilen darf.
Missverstandene Weisung und klare Rechtslage
Laut der Ausländerbehörde basierte das Schreiben auf einer klaren, bundesweit gültigen Rechtslage. Personen, die in Deutschland frei leben, dürfen nur dann in Gewahrsam genommen werden, wenn ihre Abschiebung fehlschlägt und es einen gerichtlichen Beschluss gibt. Andernfalls müssen sie freigelassen und angewiesen werden, sich eigenständig bei ihrer zuständigen Ausländerbehörde zu melden.
Die Entscheidung, eine Person im Falle von Widerstand in Gewahrsam zu nehmen, hängt von der Schwere des Widerstands ab, wie der Sprecher erklärte. Bei schwerwiegenden gewaltsamen Widerstandshandlungen werden die Täter in Gewahrsam genommen und nach einer entsprechenden gerichtlichen Entscheidung auch inhaftiert.
Polizeigewerkschaft kritisiert die Weisung
Darüber hinaus klärte der Sprecher auf, dass ein gescheiterter Abschiebungsversuch nicht bedeutet, dass die betroffene Person permanent in Deutschland bleiben darf. Die Person bleibt weiterhin abschiebepflichtig und die Abschiebung wird erneut eingeleitet, unter Berücksichtigung des Verhaltens der abzuschiebenden Person, das zum Scheitern des ersten Abschiebungsversuchs führte.
Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Bundespolizei, Manuel Ostermann, kritisierte die Weisung in dem "Bild"-Bericht und sagte, dass unser Rechtsstaat auf den Kopf gestellt werde, wenn Migranten durch passiven oder aktiven Widerstand der Abschiebung entgehen können.
Die Deutsche Presse-Agentur berichtete über die Klarstellung der niedersächsischen Ausländerbehörde, dass das in der "Bild"-Zeitung missverstandene interne Schreiben nicht dazu diente, Individuals resisting deportation freizulassen. Trotzdem bestätigte der Sprecher der Behörde der Deutschen Presse-Agentur, dass sie keine solche Weisung erteilen dürfen.