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Die Kontroverse um die Entwicklungspläne für Datteln 4 geht weiter

Das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 ist seit Jahren umstritten. Jetzt hat Deutschlands oberstes Verwaltungsgericht sein Urteil gefällt. Dies ist jedoch nicht die letzte Zeile.

Uniper-Kohlekraftwerk Datteln 4 im Abendlicht. Foto.aussiedlerbote.de
Uniper-Kohlekraftwerk Datteln 4 im Abendlicht. Foto.aussiedlerbote.de

Kraftwerk - Die Kontroverse um die Entwicklungspläne für Datteln 4 geht weiter

Der Rechtsstreit um den geplanten Ausbau des Steinkohlekraftwerks Datteln 4 geht in eine neue Runde. Am Donnerstag hob das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW auf, das den Plan für ungültig erklärte. Die Entscheidung des OVG aus dem Jahr 2021 beruhe auf rechtlich nicht haltbaren Erwägungen, begründete der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts seine Entscheidung.

Das Landgericht Münster hat fälschlicherweise festgestellt, dass der Regionalplan Fehler bei der Standortauswahl gemacht habe und dass diese Mängel Auswirkungen auf den Bebauungsplan der Gemeinde Datteln hätten (Az.: BVerwG 4 KN 4.22 - 6.22).

Der Umweltschutzverband BUND, die Stadt Waltrop und mehrere Anwohner haben gegen den Bebauungsplan Klage eingereicht. Nach dem OVG-Urteil haben die Gemeinde Datteln und der Kraftwerksbetreiber Uniper Berufung eingelegt, nun hat das Bundesverwaltungsgericht sein Urteil gefällt. Das Oberverwaltungsgericht muss sich nun erneut mit der Sache befassen.

Bundesverwaltungsgericht Leipzig Chronologie des Genehmigungsverfahrens Bekanntmachungen des Bundesverwaltungsgerichts

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Quelle: www.stern.de

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