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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in den letzten Jahren vorgenommenen Maßnahmen zu prüfen.

Die lange erwartete überarbeitete Entwurfsfassung für die Änderung wurde veröffentlicht und hat die Debatte weiter angeheizt. Allerdings könnte scharfe Kritik weiterhin auftreten.

Verschiedene Jäger, lokale Amtsträger und Wildtierschützer beobachten die von der ministeriellen...
Verschiedene Jäger, lokale Amtsträger und Wildtierschützer beobachten die von der ministeriellen Abteilung vorgeschlagene neue Landesjagdgesetzgebung closely.

Naturhabitate und Wildtierschutz - Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in den letzten Jahren vorgenommenen Maßnahmen zu prüfen.

Nach mehreren weiteren Diskussionen ist eine überarbeitete Version des umstrittenen neuen Jagdgesetzes für Rheinland-Pfalz entstanden. Diese soll ein Jahr später als initially geplant, am 1. April 2026, in Kraft treten - markierend den Beginn der Jagdsaison 2026/27, wie Umweltministerin Katrin Eder (Grüne) in Mainz mitteilte. Mit einem "monumentalen Einsatz" wurden Änderungen in den Entwurf einbezogen, was 28 intensive Expertengespräche mit insgesamt 17 Verbänden - von lokalen Gruppen bis hin zum Landesjagdverband - erforderte.

Der überarbeitete Entwurf zeigt zahlreiche Änderungen. So legt ein neuer Abschnitt fest, dass die Jagd in bestimmten Gebieten so durchgeführt werden soll, dass der Wald vor übermäßiger Schädigung durch Wildtiere geschützt bleibt und seine positiven, schützenden und Freizeitfunktionen erhalten bleiben. Auch das Vorgehen bei Waldschäden wurde angepasst. Ministerin Eder betont, dass das Hauptziel der Novelle, die Waldschutz zu verbessern, unverändert bleibt. "Wald sollte nicht vor Wildtiere und Wildtiere nicht vor Wald Vorrang haben; es sollte ein Gleichgewicht geben", betonte Eder.

Der Entwurf sieht auch regelmäßige Stellungnahmen der zuständigen Waldbehörde zu potenziellen Waldschäden vor. In Zukunft soll vereinbart werden, welche Maßnahmen im Falle von Schäden ergriffen werden, wenn ein Jagdpachtvertrag zwischen einem Waldbesitzer und einem Jäger abgeschlossen wird. Sollte ein Pächter die Schießabmachungen verletzen, behält der Besitzer das Recht, den langfristigen Pachtvertrag zu kündigen.

Das neue Gesetz wird ein Verbot enthalten, lebende Enten in der Hundeausbildung zu verwenden, eine Praxis, die bereits in Rheinland-Pfalz verbreitet ist. Dieses Verbot sowie das Verbot von Bleimunition wurden in der Novelle beibehalten, so Eder.

Der 122-seitige überarbeitete Entwurf wird am kommenden Montag dem Kommunalen Rat vorgelegt und könnte bis zum Ende des Jahres eine Kabinettsgenehmigung erhalten. Der Kommunale Rat berät die Landesregierung in Fragen, die für kommunale Körperschaften von Bedeutung sind.

Die Reaktionen auf die Novelle sind geteilt. Der Landesjagdverband (LJV) bezeichnete den Entwurf als "abgemildert", aber es gibt weiterhin umstrittene Bereiche. So ist der LJV gegen das Verbot von "lebenden Enten" in der Hundeausbildung und Einschränkungen beim Fang. Der jagdpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag, Horst Gies, kritisierte, dass künftige Verwaltungsverordnungen den Jägern und Waldbesitzern vorschreiben werden, wie sie zu arbeiten haben.

Andererseits bezeichnete der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz den Entwurf als einen Significanten Schritt nach vorne, insbesondere bei der Balance zwischen Wald und Wild. Ein großer Teil des Waldes in Rheinland-Pfalz gehört den Gemeinden.

Jede Änderung im überarbeiteten Entwurf wurde nach einem monumentalen Einsatz vorgenommen, der zahlreiche Expertengespräche und Verbände erforderte. Jeder Waldbereich sollte geschützt werden, um ein Gleichgewicht zwischen Wald und Wild zu gewährleisten, wie Ministerin Eder betonte.

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