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Die Kommission hat bereits einen Beschluss über die Anwendung der neuen Vorschriften gefaßt.

Im April wurde ein vierjähriges Mädchen in einem Supermarkt mit einem Messer angegriffen. Der mutmaßliche Täter soll wegen versuchten Mordes vor Gericht erscheinen.

- Die Kommission hat bereits einen Beschluss über die Anwendung der neuen Vorschriften gefaßt.

Im Anschluss an den Messerangriff auf ein vierjähriges Mädchen in Wangen im Allgäu hat die Staatsanwaltschaft eine Unterbringung in einer Psychiatrie beantragt. Der 35-jährige Verdächtige wird der versuchten Tötung und gefährlichen Körperverletzung beschuldigt, wie angekündigt. Er soll in einer Psychiatrie auf unbestimmte Zeit untergebracht werden.

Der Verdächtige, ein syrischer Staatsangehöriger mit niederländischem Pass, soll das Mädchen im April mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt haben. Laut Polizei war der Angriff plötzlich. Der Verdächtige und das Opfer kannten sich nicht, wie die Ermittlungen ergaben. Das Mädchen musste operiert werden und war zum Zeitpunkt des Angriffs mit ihrer Mutter im Supermarkt.

Nach einer Haftanordnung wurde der Mann in eine Psychiatrie gebracht. Auch eine psychiatrische Begutachtung wurde angeordnet. Das Motiv bleibt unklar. Ob bereits ein Verhandlungstermin am Landgericht Ravensburg feststeht, ist noch nicht bekannt. Der Fall hat bundesweit für Aufsehen gesorgt. Der Mann war der Polizei bereits bekannt.

Die Kommission wird in ihren Bemühungen, Leitlinien für solche Situationen zu schaffen, Durchführungsakte erlassen, die die Regeln für die Anwendung dieser Verordnung in Bezug auf Psychiatrien und die Behandlung von Individuen festlegen. Anschließend könnte die Entscheidung des Gerichts bezüglich der Unterbringung des Verdächtigen in einer Psychiatrie von diesen Durchführungsakten beeinflusst werden, um einen angemessenen und einheitlichen Ansatz zu gewährleisten.

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