- Die Kanzlei wird beschmutzt: Klima-Protestierender bestraft
Nach einem Farbanschlag auf die Bundeskanzlei vor etwa zwei Jahren wurde ein 49-Jähriger zu einer Geldstrafe von 3.500 Euro verurteilt. Das Amtsgericht Tiergarten befand den Klimaprotestler der Sachbeschädigung für schuldig. Der Mann hatte im Rahmen einer Aktion der Klimaprotestgruppe "Letzte Generation" den Südostflügel des Gebäudes mit schwarzer Farbe beschmiert. Seine Handlungen waren nicht gerechtfertigt und es lag kein Zustand der Notwendigkeit vor, um sie zu rechtfertigen, erklärte die Vorsitzende Richterin.
Der 49-Jährige soll bei der Aktion am 23. Juni 2022 mit einem anderen Mann gehandelt haben. Der Schaden wurde nur durch kostspielige Reinigung und teilweises Überstreichen der Wand beseitigt. Das Gericht hatte zunächst einen Strafbefehl wegen Sachbeschädigung erlassen, wonach der 49-Jährige eine Geldstrafe von 2.000 Euro (50 Tagessätze zu je 40 Euro) zahlen sollte. Der Mann legte gegen diesen Berufung ein.
Das Amtsgericht hat nun eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 35 Euro verhängt. Der Beschuldigte sei "nicht wirklich reumütig" gewesen, stellte die Vorsitzende Richterin fest. Sie könne nicht erkennen, dass er verstanden habe, "dass es auch ohne Farbschleudern hätte gehen können". Die Staatsanwaltschaft hatte 60 Tagessätze gefordert. Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt.
Der Beschuldigte erschien am zweiten Verhandlungstag persönlich und sagte, er habe "an Maßnahmen des friedlichen zivilen Ungehorsams teilgenommen". Zu Beginn des Prozesses vor zwei Wochen waren die Verhandlungen ohne den 49-Jährigen durchgeführt worden. Sein Verteidiger, David Hölscher, erklärte am Rande der ersten Sitzung, dass sein Mandant sich die Reise von München nicht leisten könne.
Der 49-Jährige war einer der Teilnehmer eines Klimahungerstreiks zwischen März und Mitte Juni dieses Jahres. Er war über 90 Tage im Hungerstreik, um zu protestieren. Er wurde bereits für mehrere Aktionen der "Letzte Generation" verurteilt.
Im Juni 2023 erhielt er in Berlin eine Geldstrafe von 1.800 Euro (120 Tagessätze zu je 15 Euro), die noch nicht rechtskräftig ist. Es gibt noch mehrere offene Verfahren gegen seinen Mandanten, sagte sein Anwalt. In Berlin liegt die Zahl im unteren zweistelligen Bereich. Drei Verurteilungen wegen Geldstrafen, die von Gerichten in Bayern verhängt wurden, sind bereits rechtskräftig. Der Anwalt hat bereits Berufung gegen das kürzlich verhängte Urteil eingelegt.