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Die Justizvollzugsanstalten in Brandenburg sind seit Jahren überfüllt

Nach Angaben des Landes ist die Justizvollzugsanstalt Brandenburg seit Jahren überfüllt. Die durchschnittliche Auslastung geschlossener und offener Unterkünfte liegt in diesem Jahr um 15 % über der geplanten Spitzenauslastung, heißt es in der Antwort des Sozialministeriums auf eine kurze...

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Die Fenster der Klinik für forensische Psychiatrie am Martin-Gropius-Krankenhaus in Eberswalde sind blockiert. Foto.aussiedlerbote.de

Kapazitätsgrenze - Die Justizvollzugsanstalten in Brandenburg sind seit Jahren überfüllt

Nach Angaben des Landes ist die Justizvollzugsanstalt Brandenburg seit Jahren überfüllt. Die durchschnittliche Auslastung geschlossener und offener Unterkünfte liegt in diesem Jahr um 15 % über der geplanten Spitzenauslastung, heißt es in der Antwort des Sozialministeriums auf eine kurze Anfrage der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg. Das sind 310 belegte Plätze. Allerdings stehen nur 269 reguläre Plätze zur Verfügung – die beiden Einrichtungen in Brandenburg (Havel) und Eberswalde sind also deutlich überlastet.

Das Ministerium sagte, dass die durchschnittliche Auslastung seit 2021 die festgelegten Kapazitätsgrenzen überschritten habe. Im selben Jahr wurde eine der drei Justizvollzugsanstalten des Landes, die in Teppitz (Dame-Spreewald), geschlossen.

Trotz Überbelegung seien „aus Kapazitätsgründen keine Straftäter aus dem Strafvollzug entlassen worden“, so das Ministerium weiter. Allerdings kann es in Einzelfällen zu längeren Wartezeiten vor der Zulassung kommen. „In einem Fall war der Eintritt in die Strafjustiz erst nach fünf Monaten möglich.“

Die Belegungslage sei in fast allen Bundesländern sehr angespannt, erklärte das Ministerium. Ein Grund dafür ist, dass immer mehr Menschen mit Drogenabhängigkeit oder psychischen Problemen vor Gericht gestellt werden. Auch Kurzzeitaufnahmen ohne Wartezeit nehmen zu.

Es wird davon ausgegangen, dass die Landesregierung nun versucht, das Problem durch die Schaffung zusätzlicher Sitzplätze in den beiden verbleibenden Einrichtungen zu lösen. Nach Angaben des Sozialministeriums werden bis zum Jahr 2025 rund 20 neue Standorte zum Standort Eberswalde hinzukommen.

Wenn ein Gericht einen Täter als psychisch gestört oder süchtig einstuft, wird der Täter in den Strafvollzug eingewiesen. Bei einer längeren Strafe kann die Freiheitsstrafe geteilt werden. Einige werden im Gefängnis sitzen, gefolgt von Disziplinarmaßnahmen. Dort wird entschieden, ob die verurteilte Person den Rest ihrer Strafe weiter verbüßen muss oder ob sie nach der Hälfte ihrer Strafe freigelassen wird.

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Quelle: www.stern.de

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