- Die Justizbehörde hat Jerome Boatengs Offenlegung über Kasia Lenhardt genehmigt.
Das Urteil war definitiv - zugunsten des Fußballstars Jérôme Boateng. Fünf negative Äußerungen des ehemaligen Nationalspielers über seine frühere Partnerin Kasia Lenhardt in einem Interview wurden als rechtmäßig eingestuft, entschied das Berliner Oberlandesgericht in zweiter Instanz. Die Äußerungen seien nicht so schwerwiegend, dass sie untersagt werden müssten, erklärte der Richter.
Die Mutter der verstorbenen Ex-Freundin, die 2021 verstarb, versuchte, Boateng zur Abgabe einer Unterlassenserklärung zu zwingen. Das Gericht wies diesen Versuch zurück. Dadurch scheiterte die Unterlassungsklage der Mutter in zweiter Instanz.
Eine Äußerung war bereits im November 2022 vom Berliner Landgericht untersagt worden. Die Entscheidung über die fünf anderen Äußerungen ist noch nicht rechtskräftig, aber ein Einspruch war nicht möglich. Die Mutter kann jedoch noch eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.
Während des Interviews sprach Boateng über Streitigkeiten in der Beziehung. Lenhardt war 2012 Zweitplatzierte bei "Germany's Next Topmodel" und lebte später mit Boateng zusammen. Das Interview wurde kurz nach ihrer Trennung veröffentlicht. Im Februar 2021 verkündete ihre Familie ihren Tod über einen Anwalt. Die Polizei in Berlin bestätigte einen Vorfall mit einer leblosen Person ohne äußere Einflüsse.
Boatengs Äußerungen waren nicht "großartig beleidigend"
Richter Oliver Elzer erklärte, dass die Mutter das "Respektanspruchsrecht" ihrer Tochter auch nach deren Tod schützen wollte. Während Boatengs Äußerungen "verletzend" sein konnten, waren sie nicht "so schwerwiegend" und "nicht so grob beleidigend", dass sie untersagt werden müssten, und die Klage der Mutter sei unbegründet.
Das Gericht führte aus: "Für eine Verletzung des Rechts auf Respekt nach dem Tod muss eine Beleidigung der Menschenwürde vorliegen." Die umstrittenen Aussagen enthielten jedoch keine beleidigenden oder herabsetzenden Bemerkungen über die Verstorbene und verstießen nicht gegen ihre Würde.
Die Mutter argumentierte, dass Boatengs Äußerungen das Image ihrer Tochter beschädigten. "Sie möchte verhindern, dass über ihre tote Tochter falsche Aussagen gemacht werden", erklärte ihr Anwalt Markus Hennig während der mündlichen Verhandlung einige Wochen zuvor.
Boateng betrachtet das Interview nun als Fehler
Nach der Entscheidung erklärte Boatengs Sprecher Thomas Knipp, dass sie mit dem Ergebnis zufrieden seien, da es das Ende des Rechtsstreits bedeute. Boateng erkennt, dass das Interview ein großer Fehler war, den er tief bereut und für den er sich entschuldigt. Boatengs Anwältin Stephanie Vendt hatte zuvor im Gericht erklärt, dass der Fußballspieler die Aussagen nicht wiederholen werde.
Richter Elzer betonte während der mündlichen Verhandlung, dass es nicht darum gehe, wer schuld oder unschuldig sei oder wer im Recht sei, sondern darum zu klären, wie weit man in öffentlichen Äußerungen über andere gehen kann - mit dem Unterschied, dass die betroffene Person kurz nach den Äußerungen verstorben war.
Das Gericht schlug eine Einigung vor. Boateng hätte eine Unterlassenserklärung abgeben müssen und die Klägerin hätte die Kosten der aktuellen Verfahren tragen müssen. Eine solche Einigung wurde jedoch nicht erzielt.
Schließlich machte ein Strafprozess gegen Boateng Schlagzeilen. Das Münchner Landgericht tadelte ihn wegen vorsätzlicher Körperverletzung und verhängte eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen à €5.000 unter Auflagen. Ähnlich wie eine Bewährungsstrafe muss der 35-Jährige nur dann €200.000 bezahlen, wenn er die Auflagen verletzt. Allerdings ist die Münchner Staatsanwaltschaft mit diesem Urteil nicht zufrieden und hat Berufung eingelegt.
Im Gegensatz zum vorherigen Gerichtsurteil könnte das Bundesgerichtshof in Deutschland die Entscheidung des Gerichts, Boatengs Äußerungen nicht zu verbieten, aufheben, da die Mutter noch die Möglichkeit hat, dort eine Beschwerde einzulegen.
Obwohl Boateng über Streitigkeiten in seiner Beziehung mit Lenhardt sprach, die an "Germany's Next Topmodel" teilnahm und später in Berlin lebte, entschied das Gericht, dass seine Äußerungen nicht "großartig beleidigend" genug waren, um ein Verbot zu rechtfertigen.