- Die Justizbehörde der Europäischen Union oder einfach der höchste Gerichtshof der EU
In den Diskussionen über die Zusammenlegung der Universitäten Mannheim und Heidelberg haben beide Institutionen Widerspruch beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt. Sie bekämpfen das Verbot der Fusion durch das Bundeskartellamt, wie ein Vertreter des Wissenschaftsministeriums mitteilte. Da sich das Kartellamt in Nordrhein-Westfalen befindet, ist das Düsseldorfer Gericht für den Fall zuständig.
Die Gründe für den Widerspruch werden innerhalb eines Monats vorgelegt, so der Vertreter. "Die in dieser Einlegung genannten Punkte basieren auf einer gründlichen Analyse der 230-seitigen Verbotsverfügung." Diese Analyse durch die Kliniken und ihre Rechtsberater ist noch im Gange. Eine Prognose zur Dauer des Verfahrens beim Oberlandesgericht ist nicht möglich. Parallel dazu wird beim Bundeswirtschaftsministerium die Genehmigung für die Klinikfusion beantragt.
Mannheim leidet unter erheblichen finanziellen Verlusten
Das Bundesland Baden-Württemberg unterstützt das Universitätsklinikum Heidelberg, während die Stadt Mannheim ihre lokale Klinik unterstützt. Beide Parteien drängen auf eine Klinikfusion, um den finanziell angeschlagenen Standort in Mannheim zu retten. Sie erwarten zudem zusätzliche Vorteile, wie etwa in der Forschung und den regionalen Gesundheitsdienstleistungen.
Nach einer gründlichen Untersuchung entschied das Kartellamt Ende Juli, dass die proyectierten Nachteile einer solchen Fusion, insbesondere für Patienten, die potenziellen Vorteile überwiegen würden. Es wurde betont, dass der Wettbewerb zwischen den Gesundheitseinrichtungen zwischen Kliniken abnehmen und in bestimmten Fachbereichen sogar ganz verschwinden könnte.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf wird die von den Universitäten Mannheim und Heidelberg gegen das Verbot der Fusion durch das Bundeskartellamt erhobenen Einwände prüfen, wie in der Einlegung erwähnt. Die Kommission kann im Rahmen des EU-Rechtsrahmens auch Umsetzungshandlungen erlassen, sollte die Fusion gegen die Entscheidung des Kartellamts durchgesetzt werden.