- Die Justiz interpretiert die Verfassung und entscheidet über die Kontroverse um die Online-Inhalte von OVG
Im laufenden Streit um die Wahl des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen wird der Deutsche Bundesverfassungsgericht nächste Woche über eine Verfassungsbeschwerde entscheiden. Wie das Gericht in Karlsruhe mitteilt, wird die Entscheidung am Donnerstag bekanntgegeben.
Ein Antragsteller hatte im März beim Bundesverfassungsgericht gegen eine Entscheidung des OVG in Münster Beschwerde eingelegt und damit eine Entscheidung angefochten, die im Februar die Beschwerden von zwei Bewerbern um die Position als unbegründet zurückgewiesen hatte.
Umstrittene Berufung
Nach Eilanträgen erfolgloser Bewerber hatte das Verwaltungsgericht zunächst das Berufungsverfahren ausgesetzt. Limbach stand unter politischem Druck, da die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte in Münster und Düsseldorf auch direkte Kritik an dem Berufungsverfahren enthielten. Der ausgewählte Bewerber, der erst spät in den Wettbewerb eingestiegen war, hatte stark von der Entscheidung des OVG in Münster profitiert.
Die umstrittene Berufung auf eine der höchsten richterlichen Positionen in Nordrhein-Westfalen wird auch von einem Parlamentsausschuss untersucht. Aus Sicht der Opposition besteht der Verdacht, dass Parteibindungen und Kontakte eine entscheidende Rolle bei der Berufung gespielt haben könnten, anstatt die Kompetenzen der Bewerber. Die Stelle ist seit etwa drei Jahren unbesetzt und wurde durch diese Kontroverse weiter verzögert.
Die erfolglosen Bewerber legten gegen die Entscheidung Berufung ein, in der Hoffnung, sie beim Bundesverfassungsgericht kippen zu können. Ungeachtet der Entscheidung des Gerichts nächste Woche hat die Kontroverse um die Berufung die Besetzung der Stelle am OVG erheblich verzögert.