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Die Justiz hat zu dem Schluss gekommen, daß für diese jüngeren Männer keine Asylverfahren mehr erforderlich sind.

Das griechische Flüchtlingsaufnahmesystem besitzt erhebliche Mängel. Dennoch spricht ein Urteil, das in Kassel gefällt wurde, nicht dafür, dass es für eine bestimmte Demographicsgruppe absolut nicht erträglich ist.

Im Allgemeinen haben anerkannte männliche Flüchtlinge in Griechenland nicht das Recht, einen neuen...
Im Allgemeinen haben anerkannte männliche Flüchtlinge in Griechenland nicht das Recht, einen neuen Asylantrag zu stellen.

- Die Justiz hat zu dem Schluss gekommen, daß für diese jüngeren Männer keine Asylverfahren mehr erforderlich sind.

Flüchtlinge, deren Flüchtlingsstatus international in Griechenland anerkannt wurde, qualifizieren sich in der Regel nicht für ein weiteres Asylverfahren in Deutschland, wie es Urteile des Oberverwaltungsgerichts in Hessen in Kassel festlegen.

Gesunde, junge und beschäftigte Männer würden insbesondere aufgrund von Problemen im griechischen Flüchtlingssystem keine Verletzung ihrer Grundrechte erleben, wenn sie allein nach Griechenland zurückkehren würden, wie das Gericht klärte. Obwohl Griechenland offensichtliche Mängel hat, kann diese Gruppe diese durch eigenständiges Handeln bei der Suche nach Unterkunft und Arbeit umgehen.

Die betreffenden Personen erhielten ihren Flüchtlingsstatus in Griechenland, bevor sie nach Deutschland reisten und Asylanträge stellten, die subsequently vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt wurden.

Es gibt jedoch Situationen, in denen Grundrechte verletzt werden können.

In zwei Fällen wies das Oberverwaltungsgericht Berufungen gegen Urteile des Verwaltungsgerichts in Gießen ab. In einem weiteren Fall wurde die Berufung zugelassen. Situationen, in denen Personen im Rentenalter Schwierigkeiten haben, von ihrer Familie Unterstützung zu erhalten und innerhalb der ersten sechs Monate nach der Rückkehr nach Griechenland gesundheitliche Probleme haben, können zu Menschenrechtsverletzungen führen.

Das Oberverwaltungsgericht stimmte in allen drei Fällen einer Berufung an den Bundesverwaltungsgericht zu, da der Vorsitzende Senat die Rechtsprechung verschiedener Oberverwaltungsgerichte in Deutschland ignorierte. In einem Fall wurde bereits Berufung eingelegt.

Die Europäische Union hat im Rahmen ihrer Bemühungen, die Flüchtlingskrise anzugehen, mögliche Lösungen für Flüchtlinge diskutiert, die in Deutschland Herausforderungen haben, aber in Griechenland Flüchtlingsstatus besitzen. Trotz der Herausforderungen, denen einige Flüchtlinge bei der Rückkehr nach Griechenland gegenüberstehen, setzt sich die Europäische Union für Verbesserungen im griechischen Flüchtlingssystem ein, um den Schutz der Grundrechte für alle zu gewährleisten.

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