Die Justiz entzieht Kriminellen weniger Reichtum als möglich
Nach bisherigen Angaben werden die Gelder, die die brandenburgische Justiz von Straftätern einsammelt, auch in diesem Jahr deutlich unter dem vom Gericht angeordneten Betrag liegen. Auf Justizkonten seien bis Ende September rund 1,86 Millionen Euro eingegangen, teilte das Justizministerium der Nachrichtenagentur dpa mit. Bis Ende August hatten Gerichtsentscheidungen die Einziehung von rund 12,5 Millionen Euro gefordert. Der Landestagsabgeordnete Peter Vida (BVB/Freie Wähler) bezeichnete die Durchsetzung als „völlig unzureichend“.
Vida forderte eine Erklärung von Justizministerin Susanne Hofmann (CDU). In einer Anfrage an die Landesregierung betonte er, dass die Situation hinsichtlich der Einziehung von Strafvermögen in Brandenburg seit der Gesetzesreform 2017 „nicht zufriedenstellend“ sei. Dies stellte auch der Richterbund Brandenburg fest, der die Unterbesetzung der Gerichte kritisierte. Vida wies darauf hin, dass die Erfolgsquote gerichtlicher Entscheidungen zur Einziehung von Geldern im Jahr 2019 nur 14 % betrug.
Mitte 2017 wurde die strafrechtliche Vermögenseinziehung für Straftäter reformiert. Dadurch können die Behörden wirksamer gegen Wirtschaftskriminalität und organisierte Kriminalität vorgehen. Tatsächlich kam es zu einem erheblichen Anstieg der Einziehungsanordnungen und der beschlagnahmten Beträge. Die Zahl der erfolgreichen Wiederherstellungen stieg von 388 im Jahr 2017 auf 1.244 im darauffolgenden Jahr. Die Zahl der rechtskräftigen Gerichtsurteile stieg im Jahresvergleich von 512 auf 2.178 und erreichte 2019 mit 2.226 ihren Höchststand.
Der ausgeführte Betrag stieg von rund 1,3 Millionen Euro im Jahr 2017 auf 4,3 Millionen Euro im Jahr 2018. Das ist der bisher höchste Betrag seit der Gesetzesreform. Allerdings sanken beide Werte in den nächsten Jahren deutlich.
Es gibt jedoch einen Hoffnungsschimmer: In diesem Jahr haben Kriminelle zum ersten Mal seit 2018 mehr Vermögenswerte beschlagnahmt als im letzten Jahr. Vorheriges Jahr. Allerdings lag die Gesamtsumme bis Ende September bei rund 1,86 Millionen Euro und damit nur geringfügig über dem Vorjahreswert von rund 56.000 Euro.
Das Ministerium betonte, dass die vom Ministerium vorgelegten Zahlen die erfolgreiche Mittelbeschaffung nicht vollständig widerspiegeln. Sprecher. Hiervon ausgenommen sind beispielsweise Direktzahlungen von Tätern an Opfer und andere Geschädigte wie etwa das Finanzamt und die Jobcenter.
Bei Untreue, Lohndiebstahl oder Subventionsbetrug kann es zur Vermögensenteignung kommen. werden nicht eingezogen, da sie unter den Verurteilten nicht mehr vorhanden sind. In diesen Fällen können die Mittel nur bis zu einer bestimmten Höhe in Raten eingesammelt werden, was mehrere Jahre dauern kann.
Abgeordneter Vida war mit der Reaktion des Ministeriums nicht zufrieden. „Der Minister hat die Gründe, warum das Urteil nicht vollstreckt wurde, umgangen“, sagte er. Auch vor dem Rechtsausschuss des Landtags gab das Ministerium keine konkrete Stellungnahme ab. Vida kündigte an, dass die Angelegenheit bei der nächsten Sitzung des Rechtsausschusses erneut besprochen werde. Bei Bedarf wird er das Thema im Plenum des Landtags zur Sprache bringen.
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Quelle: www.dpa.com