Kurz vor Ablauf der Abgabefrist hatten bereits mehr als zwei Drittel der Eigenheimbesitzer ihre Grundsteuererklärung abgegeben. Das sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums am Montag. Die Frist endet am Dienstag.
Bis Sonntag seien etwa 59,77 Prozent der Gesamtzahl der erwarteten Erklärungen landesweit elektronisch verschickt worden, sagte ein Sprecher des Ministeriums. Darüber hinaus gingen landesweit schätzungsweise 9,09 % der Meldungen auf Papier ein. Daher beträgt die Gesamtquote der eingegangenen Erklärungen ungefähr 68,86 %.
Mitte Oktober verlängerten die Bundesländer die Abgabefrist von Ende Oktober bis Ende Januar 2023 aufgrund des schleppenden Eingangs neuer Grundsteuererklärungen der Finanzbehörden. Wie einige Ländervertreter bereits deutlich gemacht haben, wird es keine weitere Verlängerung der Frist geben. Am Montag verwies ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums auf die Zuständigkeiten der Bundesländer.
Daten von allen Grundstückseigentümern angefordert
Ab 2025 gilt eine neue Grundsteuer-Berechnungsmethode. Das Bundesverfassungsgericht stellte den Antrag, weil das Finanzamt kürzlich den Wert von Grundstücken auf der Grundlage völlig veralteter Daten aus Ostdeutschland 1935 und Westdeutschland 1964 ermittelt hatte. Für die Neuberechnung mussten fast 36 Millionen Immobilien neu bewertet werden. Finanzbehörden benötigen Daten zu allen Eigentümern. Die Grundsteuern sind eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen.
Wie die schleswig-holsteinische Finanzministerin Monica Heinoldt (Grüne) sagte, wird nach Ablauf der Frist zunächst das Finanzamt eine Mahnung ausstellen. Steuerbehörden können dann auch Zuschläge auf Verspätungen und Strafen erheben und Schätzungen vornehmen.
Eine Koalition von Verbänden hat die Länder aufgefordert, vorübergehend Erlasse zur Festsetzung der Grundsteuerwerte zu erlassen. Laut einer Mitteilung des Bundesverbandes der Steuerzahler und des Deutschen Steuervereins vom Montag sind bereits zahlreiche Einsprüche und Klagen anhängig, die sich erneut unter anderem gegen die Berechnungsmethode der neuen Grundsteuer aus verfassungsrechtlichen Gründen richten. Bild hat als erstes darüber berichtet.
Erklärtes Ziel des Vereins ist es daher, eine Widerspruchswelle zu verhindern und damit allen Immobilieneigentümern Sicherheit zu geben sowie Finanzverwalter und Steuerberater zu entlasten. „Sollte eine gerichtliche Klärung ergeben, dass die jetzt geltenden Bewertungsregeln verfassungswidrig sind, könnte dies für alle Entscheidungen gelten, nicht nur für Grundstückseigentümer, die ihre Entscheidungen im Wege des Widerspruchs angefochten haben.“
Einzelne Finanzämter in einigen Bundesländern haben die ersten Bescheide über Grundsteuerwerte an Grundstückseigentümer verschickt, die ihre Erklärungen vorzeitig abgegeben haben, heißt es auf der Website des Bundes der Steuerzahler. Die Benachrichtigungen werden in den nächsten Wochen zunehmen. Wer einer Steuerfestsetzung widersprechen will, muss dieser Wertfeststellung innerhalb eines Monats widersprechen.