- Die Gesetzgebung zum Schutz der Wohnung in MV fällt durch
Vor drei Jahren hat der Landtag in Schwerin ein Gesetz verabschiedet, das die Umwandlung von Wohnungen in Ferienwohnungen in bestimmten Gebieten, insbesondere in solchen mit begrenzter erschwinglicher Wohnraum, verbietet. Obwohl Gemeinden nun durch Satzungen solche Umwandlungen verbieten können, bleibt das Gesetz bis Juni 2024 laut Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der unabhängigen Landtagsabgeordneten Eva Maria Schneider-Gärtner largely unused.
Die Gründe für die Untätigkeit der Regierung bei der Durchsetzung des Gesetzes bleiben unklar, trotz der starken Wohnungsnot in vielen Tourismusregionen. Die Antwort der Landesregierung besagt lediglich, dass das Ziel des Gesetzes darin bestand, Gemeinden die Erlass von Zweckbestimmungsverordnungen zu ermöglichen, was durch das Zweckbestimmungsgesetz Mecklenburg-Vorpommerns якобы erreicht worden sei.
Praktische Bedenken
Der Städte- und Gemeindebund kritisiert die Unpraktikabilität des Gesetzes und verweist auf hohe Hürden und beträchtliche bürokratische Anstrengungen, die mit der Erlassung einer Satzung zur Verhinderung von Wohnungsumwandlungen verbunden sind. Sie argumentieren, dass die bestehende Wohnungsnot durch solche Maßnahmen nicht gelöst werden kann.
Unter den zahlreichen Herausforderungen, die das Gesetz mit sich bringt, sind umfangreiche Datensammlungs- und Überwachungspflichten, und eine Gemeinde kann nur dann eine Satzung erlassen, wenn es keine wirtschaftlich vertretbaren Alternativen gibt, um die Wohnungsnot in absehbarer Zukunft zu bekämpfen. Diese Anforderung wird erst im Falle eines Rechtsstreits über die Ablehnung einer Genehmigung für eine Wohnungsumwandlung geklärt.
CDU: Gesetz aufheben
Laut Städte- und Gemeindebund sind illegalen Umwandlungen von Dauerwohnungen in Ferienwohnungen in touristisch geprägten Gemeinden weit verbreitet. Sie argumentieren, dass das Zweckbestimmungsgesetz Mecklenburg-Vorpommerns keine wirksame Lösung für dieses Problem darstellt.
Die CDU-Opposition im Landtag schlägt vor, das Gesetz aufzuheben, da es unnötige Bürokratie schafft. Der Parteivorsitzende Daniel Peters betont, dass die Landesregierung hätte erkennen müssen, dass bereits auf Bundesebene bestehende Erhaltungsverordnungen in Rostock gelten.
SPD: Angebot, nicht Verpflichtung
Während die SPD die Beibehaltung des Gesetzes unterstützt, sieht sie es als Option und nicht als Verpflichtung für Gemeinden. Rainer Albrecht, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Regierungspartei, erklärt, dass Gemeinden die Möglichkeit haben sollten, ihren Wohnraum zu schützen. Das Gesetz, so Albrecht, habe diesen Schutz ohne zusätzliche Bürokratie, sondern mit Sicherheitsmechanismen für Gemeinden in eventuellen Rechtsstreitigkeiten ermöglicht.
Die anhaltende Wohnungsnot in Tourismusregionen unterstreicht die Notwendigkeit, dass die Landesregierung die Unpraktikabilität des Gesetzes, wie vom Städte- und Gemeindebund beanstandet, angeht. Trotz des Ziels des Gesetzes, Gemeinden die Erlassung von Zweckbestimmungsverordnungen zu ermöglichen, erweisen sich die hohen Hürden und umfangreichen Datensammlungsanforderungen als Herausforderung für Gemeinden, Wohnungsumwandlungen wirksam zu verhindern.
Die praktischen Herausforderungen und die Wahrnehmung der Ineffektivität des Gesetzes bei der Bekämpfung illegaler Umwandlungen haben die CDU-Opposition veranlasst, dessen Aufhebung vorzuschlagen, um unnötige Bürokratie zu minimieren.