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Jérôme Boateng vor Landgericht München im Juli
Jérôme Boateng vor Landgericht München im Juli

Münchner Oberlandesgericht - Die Generalstaatsanwaltschaft lehnt Boateng-Urteil ab.

An den Verhandlungen gegen den ehemaligen Fußball-Nationalspieler Jérôme Boateng ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Die Anklage hat gegen das letzte Urteil des Landgerichts I in München Revision eingelegt, wie ein Sprecher des Nachrichtenagenturs DPA mitteilte. Die Verteidigung hatte nach dem Urteil offengelassen, ob sie eine Revision einreichen werde.

Jérôme Boateng sollte mehr als eine Million Euro an Büssgeld zahlen

Das Gericht hatte den Weltmeister von 2014, der in Mitte Juli verurteilt wurde, wegen bewusst ausgesetzter Leibesverletzung gegen seine Ex-Freundin schuldig gesprochen. Er wurde jedoch nur verwarnt. Eine bedingte Büssgeldstrafe von 40 Raten zu je €5.000 wurde verhängt.

Ahnlich wie bei einer aufgehobenen Haftstrafe muss Boateng nur €200.000 zahlen, wenn er die Bedingungen verletzt. Diese Bedingungen umfassen eine Zahlung von €50.000 jeweils an zwei wohltätigen Organisationen, die sich für Kinder einsetzen. Die Anklage hatte eine Büssgeldstrafe in der Höhe von €1,12 Mio. verlangt.

Die Verhandlungen gegen den langjährigen Verteidiger von FC Bayern München, der kürzlich vom italienischen Klub US Salernitana zum Linzer ASK in Österreich wechselte, dauern schon lange. Das Landgericht München hatte Boateng bereits 2021 eine Büssgeldstrafe auferlegt: 60 Raten zu je €30.000, insgesamt €1,8 Mio.

Nach sechs Jahren ist die Sache noch nicht abgeschlossen

Das Landgericht I München verurteilte Boateng im Oktober 2022 im zweiten Rechtsmittelverfahren wegen Leibesverletzung und Beleidigung zu einer Büssgeldstrafe von €120 Raten zu je €10.000 – insgesamt €1,2 Mio. Die Bayerische Oberste Gerichtshöfe hoben das Urteil aufgrund von persistierenden rechtlichen Fehlern auf. So wird die Sache zurückgekehrt ins Landgericht I München.

"Das ist's, die Sache ist aufgeklärt. Glücklicherweise – nach sechs Jahren," sagt Richterin Susanne Hemmerich nach dem Urteil. Doch scheint es weiterzugehen. Die Revision muss noch einmal vom Bayerischen Obersten Gerichtshof entschieden werden.

Nachdem das Bayerische Oberste Gerichtshof das vorherige Urteil aufgrund rechtlicher Fehler aufgehoben hatte, entschloss sich das Staatsanwaltschaft, gegen das letzte Urteil des Landgerichts I in Jerome Boatengs Fall Revision einzulegen. Obwohl Boateng wegen bewusst ausgesetzter Körperverletzung gegen seine Ex-Freundin schuldig gesprochen wurde, wurde er nur verwarnt und musste eine bedingte Büssgeldstrafe zahlen, die deutlich niedriger war als die von der Anklage beantragte Büssgeldstrafe für Gewaltstrafen über eine Million Euro.

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