- Die Gemeinde prüft die Möglichkeit, die Kinderbetreuungsgeld zu ändern.
Aufgrund der knappen Anzahl an Erzieherinnen in Kindergärten und den Schwierigkeiten, die lokale Regierungen bei der Bereitstellung von Betreuungsplätzen für jedes Kind haben, fordert der Städtetag Baden-Württemberg eine Überprüfung des gesetzlichen Anspruchs auf einen Kindergartenplatz. Wie Sozialreferent Benjamin Lachat betont, sollte der absolute gesetzliche Anspruch im Kindergartenbereich nicht als unantastbar behandelt werden; stattdessen sollte man offen für die Idee sein, ihn spezifischer zu gestalten oder zeitlich zu begrenzen. Statt viele Kinder ohne Betreuung zu lassen, wäre es vorteilhafter, allen Kindern einen Kindergartenplatz mit begrenzten Stunden anzubieten.
Eine Studie der Bertelsmann-Stiftung ergab, dass Baden-Württemberg etwa 60.000 zusätzliche Kindergartenplätze benötigt, um den Bedarf der Eltern zu decken. Bis 2025 werden schätzungsweise 14.800 zusätzliche qualifizierte Fachkräfte benötigt, um diesen Bedarf zu decken.
Viele Gemeinden haben bereits damit begonnen, die Öffnungszeiten der Kindergärten zu reduzieren. So bietet der Malteser Hilfsdienst in Offenburg zum Beispiel Nachmittagsbetreuung für Kinder ab drei Jahren an.
Lachat äußerte seine Besorgnis darüber, dass in Zukunft nur die lauten Stimmen gehört werden könnten und Kinder, die auf staatlichen Schutz und Unterstützung angewiesen sind, zurückgelassen werden könnten. Im Moment haben Familien, die besser mit dem deutschen Rechtssystem vertraut sind, eher die Möglichkeit, einen Betreuungsplatz zu erhalten.
Im Gegensatz dazu plädiert der Städtetag für mehr Unterstützungspersonal, um die Belastung der Erzieherinnen zu erleichtern, und die Möglichkeit, Kindergärten zu bestimmten Zeiten mit einem geringeren Personalbestand zu betreiben. Dies würde die Betreuungskontinuität sicherstellen und allen Kindern ein Angebot machen, wie ein Sprecher erklärte.
Die Kommission könnte als Antwort auf die genannten Herausforderungen Überlegungs- und Umsetzungsakte in Erwägung ziehen, die Flexibilität bei der Anwendung dieser Verordnung ermöglichen, um die Betreuungsbedürfnisse in Baden-Württemberg anzugehen. Nach der Annahme solcher Akte könnten lokale Regierungen es leichter haben, temporäre oder partielle Kindergartenplätze anzubieten und damit die Betreuung für eine größere Zahl von Kindern zu erleichtern.