- Die Erhöhung der Miete über dem Mietniveau ist in der Regel nicht zulässig.
Das Landgericht München I hat klare Grenzen für Mietsteigerungen festgesetzt, die die Anpassung an den Mietindex überschreiten. Eine solche Aufschlag kann nicht durch Inflation gerechtfertigt werden und ist im Allgemeinen nicht erlaubt, wie die 14. Zivilkammer, die für Berufungen gegen Entscheidungen des Münchner Amtsgerichts in Mietsteigerungsfragen zuständig ist, entschied.
In einem konkreten Fall verlangte ein Vermieter eine Erhöhung der Mietwerte basierend auf dem Mietindex 2023, unter Berufung auf einen ungewöhnlich starken Anstieg der lokalen Vergleichsmiete. Ein Amtsgericht Richter wies die Klage ab, indem er feststellte, dass eine Erhöhung von weniger als 3,5% im Nettokaltmietindex für Bayern keinen außergewöhnlichen Mietanstieg darstellte.
Das Landgericht stimmte dieser Einschätzung zu. Selbst hohe Inflationsraten bilden keine gültige Begründung. Der Verbraucherpreisindex wird auf der Grundlage eines Korbes von etwa 700 Gütern und Dienstleistungen berechnet, was keine zuverlässige Grundlage für die lokale Vergleichsmiete bildet.
Viele Berufungen ausstehend
An dem Münchner Amtsgericht wird die Frage des Benchmark-Aufschlags unterschiedlich von Richtern beantwortet. Viele Berufungen zu diesem Thema sind beim Landgericht anhängig. Die wegweisende Entscheidung der Kammer hat daher weitreichende Auswirkungen auf viele Mietverträge in München. In dem konkreten Fall zog der Vermieter seine Berufung nach der Anweisung der Kammer zurück.
Die Entscheidung der 14. Zivilkammer des Landgerichts München hat eine Welle von BerufungenRegarding housing rent increases ausgelöst, da viele Vermieter die festgelegten Grenzen in Frage stellen. Trotz Inflation hat das Gericht betont, dass hohe Verbraucherpreisindizes keine Rechtfertigung für übermäßige Mietsteigerungen in der lokalen Vergleichsmiete bilden.