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Die Diözese erwartet, dass der Zivilprozess Missbrauchsfälle klärt.

Das Landgericht in Hildesheim muss sich mit dem Schadensersatzanspruch für die ärztliche Beeinträchtigung eines Missbrauchsopfers gegen die römisch-katholische Diözese beschäftigen. Der Bischof setzt ebenfalls auf Klarstellung durch das Gericht.

Die katholische Diözese Hildesheim wird im Rahmen einer Zivilklage mit einer...
Die katholische Diözese Hildesheim wird im Rahmen einer Zivilklage mit einer Entschädigungsforderung wegen Kindesmissbrauchs konfrontiert.

Streit um Entschädigung für Leiden und Schmerz - Die Diözese erwartet, dass der Zivilprozess Missbrauchsfälle klärt.

Im Rechtsstreit um eine Schadensersatzzahlung an ein Missbrauchsopfer hat die römisch-katholische Diözese Hildesheim den Antrag auf Abweisung der Klage gestellt. Eine entsprechende Klageerwiderung wurde beim Landgericht Hildesheim eingereicht. Die Diözese könne keine Aussagen dazu treffen, ob die Vorwürfe des Opfers stimmen, wurde mitgeteilt. Sie hält die Vorwürfe für verjährt.

Frage der Haftung für öffentliche Stellen

Die Diözese erwartet von den Gerichtsverfahren Klarheit, Objektivität und Transparenz für alle Beteiligten. Es geht dabei auch um Fragen der Haftung für öffentliche Stellen. Der beschuldigte Priester hatte den Kläger in Religion unterrichtet. Ob die mutmaßlichen Taten in der Schule oder im Privatbereich stattfanden, ist unklar, ob in diesem Fall die rechtlichen Regelungen für Schadensersatzansprüche gegen öffentliche Stellen gelten.

400.000 Euro Schadensersatz gefordert

Das Opfer, das zum Zeitpunkt der Tat jünger als 14 Jahre war, fordert mindestens 400.000 Euro Schadensersatz von der Diözese Hildesheim. Zudem soll die Diözese alle zukünftigen Sachschäden wie Behandlungskosten, Verdienstausfall oder Rentenkürzung übernehmen.

Das Opfer hatte zuvor Zahlungen in Höhe von 50.000 Euro von der Unabhängigen Kommission für Aufarbeitung (UKA) erhalten. Es fühlte sich jedoch, als seien diese Zahlungen eher gering und möchte als schwerer Fall berücksichtigt werden, was mehr als 50.000 Euro entitled.

Außergerichtliche Einigung abgelehnt

Der Bischof von Hildesheim, Heiner Wilmer, hatte zuvor Versuche einer außergerichtlichen Einigung abgelehnt. In einem Interview im vergangenen Jahr bezeichnete er eine solche Einigung als 'schummrig'. In einer außergerichtlichen Einigung gibt es keine unabhängige Instanz; dies ist bei dem UKA-Verfahren gegeben.

Im Juni 2023 sprach das Kölner Landgericht einem Opfer 300.000 Euro Schadensersatz zu. Es handelte sich um einen Mann, der in den 1970er Jahren als Ministrant von einem Priester sexuell missbraucht worden war. Die Kölner Entscheidung war das erste Gerichtsurteil dieser Art.

Die Diözese Hildesheim argumentiert, dass die Forderung des Opfers nach 'Entschädigung für Leid' von mehr als 400.000 Euro möglicherweise nicht unter den rechtlichen Regelungen für Schadensersatzansprüche gegen öffentliche Stellen fällt, da der Priester als Lehrer tätig war. Trotz der bisherigen Entschädigung von 50.000 Euro fordert das Opfer eine höhere Zahlung und sieht sich als schweren Fall.

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