Am 1. Januar 2023 ersetzte die digitale Krankschreibung in Deutschland ihren papierenen Vorgänger. Die Krankmeldung erfolgt nun digital mittels eines elektronischen Arbeitsunfähigkeitsblattes (eAU).
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Dieser Schritt vereinfacht das Krankmeldungsverfahren erheblich sowohl für Angestellte als auch für Arbeitgeber und zielt darauf ab, beiderseitigen Komfort zu erhöhen.
Wie die digitale Krankschreibung in Deutschland funktioniert: Was Angestellte wissen sollten
Jahrzehntelang wurde die Krankschreibung in Papierform durchgeführt. Nach dem Arztbesuch musste eine Kopie an den Arbeitgeber und eine andere an die Krankenkasse gesendet werden. Dieser Prozess war recht aufwendig. Mit der Einführung der eAU entfällt dieser Schritt.
Nachdem die Krankschreibung ausgestellt wurde, wird alles nun digital verarbeitet.
- Wenn sich ein Angestellter unwohl fühlt;
- Teilt er dies seinem Arbeitgeber mit und besucht dann den Arzt.
- In der Praxis stellt der Arzt dem Angestellten bis zum Ende der Woche eine Krankmeldung aus.
- Die Praxis erstellt ein elektronisches Arbeitsunfähigkeitsblatt und übermittelt es an die Krankenkasse.
- Eine Ausdruck der eAU nimmt der Angestellte mit nach Hause.
- Anschließend informiert der Angestellte den Chef über die Dauer seiner Arbeitsunfähigkeit.
- Der Arbeitgeber fordert dann das elektronische Arbeitsunfähigkeitsblatt von der Krankenkasse an und verarbeitet es.
Sollten technische Probleme mit der eAU auftreten, können medizinische Praxen weiterhin schriftliche Bescheinigungen ausstellen. In diesem Fall wird der Prozess wie zuvor mit dem gelben Formular abgewickelt.
Wie die digitale Krankschreibung in Deutschland funktioniert: Die Informationen, die der Arbeitgeber durch sie erhält, sind minimal. Er hat Zugang zum Namen des Angestellten, zur Dauer der Arbeitsunfähigkeit und zu den Angaben darüber, ob es sich um den ersten Krankenhausbesuch des Angestellten handelt oder um einen weiteren.
Zu welchem Arzt der Angestellte gegangen ist, bleibt geheim. Die Diagnose wird normalerweise auch nicht übermittelt, es sei denn, es handelt sich um eine ansteckende Krankheit wie Grippe oder Covid-19. In diesem Fall ist der Angestellte verpflichtet, seinen Vorgesetzten zu informieren.
Derzeit können nur Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland eAUs erhalten. Für privat Versicherte, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus dem Ausland, Kinderkrankheiten und Minijobs in Privathaushalten sind digitale Krankschreibungen derzeit nicht verfügbar.