Die Demonstration "Stoppt den Völkermord" darf fortgesetzt werden.
In Bonn durften am Freitagabend Demonstrationen gegen den Krieg im Nahen Osten stattfinden, obwohl die Polizei eine einstweilige Verfügung beantragt hatte. Wie das Oberverwaltungsgericht Münster mitteilte, hob das Verwaltungsgericht Köln die einstweilige Verfügung auf und das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte die Entscheidung.
Wie die Bonner Polizei mitteilte, haben die Anmelder rund 400 Teilnehmer an der pro-palästinensischen Konferenz angemeldet. Sie waren von der Versammlungsbehörde wegen der Überschrift "Stoppt den Völkermord in Gaza" verboten worden, die den Straftatbestand der Volksverhetzung und der Beihilfe zu einer Straftat erfüllt. Das Gericht hob das Verbot jedoch auf. Ein Sprecher des OVG Münster sagte, es handele sich um eine so genannte operative Entscheidung. Wegen der Eile werden die Gründe für die Entscheidung später nachgereicht.
Auch in Düsseldorf musste sich das Gericht mit Demonstrationen im Zusammenhang mit dem Nahen Osten befassen. In diesem Fall ging es jedoch um Versammlungsbeschränkungen und nicht um Verbote. Das dortige Verwaltungsgericht entschied, dass die polizeilichen Beschränkungen einer pro-palästinensischen Demonstration mit dem Titel "Stoppt die Aggression" zulässig waren. Bei der Versammlung am Samstag durften die Slogans "Stoppt den Völkermord" oder "Stoppt den Völkermord" nicht skandiert oder auf Plakaten gezeigt werden.
Quelle: www.dpa.com