- Die Bürgermeister sollten für acht statt fünf Jahre im Amt sein.
Bürgermeister und Ratsmitglieder in Niedersachsen sollen künftig für acht Jahre anstatt für fünf gewählt werden. Die rot-grüne Landesregierung hat sich auf eine entsprechende Gesetzesänderung geeinigt.
Innerministerin Daniela Behrens sagte: "Mit der Verlängerung wollen wir die Ämter für potenzielle Kandidaten attraktiver machen. Wie andere Arbeitgeber sind auch Gemeinden in starker Konkurrenz um qualifizierte Führungskräfte." Die Gemeinden haben immer wieder die Verlängerung der Amtszeit der Hauptverwaltungsbeamten gefordert.
SPD und Grüne hatten die Amtszeiten zuvor verkürzt.
Die Amtszeiten der gewählten Beamten bleiben von dem Gesetzentwurf unberührt. Die Reform wird hauptsächlich für Beamte gelten, die ab dem 1. November 2026 gewählt werden. Wenn jedoch Bürgermeister oder Ratsmitglieder vor Inkrafttreten der neuen Regelung von ihrem Amt zurücktreten, kann die längere Amtszeit auch früher gelten.
Zu Beginn der ersten rot-grünen Koalition unter Ministerpräsident Stephan Weil hatten SPD und Grüne die Amtszeiten lokaler Führungspersonen von acht auf fünf Jahre verkürzt. Weil sagte letztes Jahr, dass er dies zu der Zeit aus seiner Erfahrung als Oberbürgermeister von Hannover heraus gefordert habe. Allerdings haben sich die Bedingungen seitdem stark verändert. Die Themen seien schwieriger geworden, öffentliche Diskussionen rauer und die Arbeitsbelastung viel größer, sagte der SPD-Politiker.
Die vorgeschlagene Änderung des niedersächsischen Gesetzes wird die Bürgermeister- und Ratsmitglied-Positionen in Niedersachsen zu achtjährigen Ämtern machen, wie von der rot-grünen Landesregierung vereinbart. Diese Verlängerung soll laut Innenministerin Daniela Behrens die Ämter für potenzielle Kandidaten aufgrund der erhöhten Konkurrenz um qualifizierte Führungskräfte in Gemeinden attraktiver machen.