Die Bundesregierung hat keine Befugnis, die Übernahme eines Medizintechnikunternehmens zu blockieren
Das Bundeswirtschaftsministerium sollte chinesischen Unternehmen die Übernahme des deutschen Beatmungsgeräteherstellers Heyer Medical AG nicht verbieten. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag entschieden. Als Gründe nannte das Gericht Verhandlungsfehler und Fristversäumnisse.
Die Heyer Medical AG im rheinland-pfälzischen Bad Ems ging 2018 in die Insolvenz. Das in Peking ansässige Unternehmen Aon Healthcare wollte das Unternehmen daraufhin übernehmen, doch das Bundeswirtschaftsministerium blockierte die Übernahme im April 2022. Als Begründung wurde damals angegeben, dass diese Maßnahme als Reaktion auf die COVID-19-Epidemie im Interesse der öffentlichen Ordnung und Sicherheit in der Bundesrepublik getroffen worden sei. Andernfalls wären diese „Schutzgüter“ bei Erwerb in „großer Gefahr“.
Das chinesische Unternehmen hat Klage eingereicht. Gegen das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts vom Mittwoch kann Berufung eingelegt werden.
Quelle: www.dpa.com