Die Bremer Regierung bereitet einen neuen Nachtragshaushalt für 2023 vor
Nach einem wichtigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts und einer Klage gegen den Nachtragshaushalt 2023 der Bremer Landesregierung hat die Bremer Landesregierung angekündigt, einen neuen Haushalt vorzuschlagen. Der Senat stimmte einer Erklärung zufolge am Dienstag zu. Der Entwurf wird im Dezember dem Bremer Landtag zur Abstimmung vorgelegt.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 15. November entschieden, dass der zweite Nachtragshaushalt der Bundesregierung für 2021 verfassungswidrig ist. Der Bremer Finanzsenator Björn Fecker (Grüne) sagte: „Mit dem neuen Nachtragshaushalt 2023 setzen wir die neuesten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um.“ Die Regierung werde sich an die Jahres- und Jahresgrundsätze im Haushalt halten, heißt es Gesetz. Die Gerichte haben diese Grundsätze formuliert.
Die Bremer CDU-Fraktion hatte im August beim Landgericht Klage gegen den Nachtragshaushalt 2023 eingereicht, weil sie die Aussetzung der Schuldenbremse für falsch hielt. Grundlage der Schuldenbremse sind das Grundgesetz und die Landesverfassung. Im Allgemeinen sieht es einen ausgeglichenen Haushalt ohne neue Schulden vor. Allerdings kann die Schuldenbremse im Falle einer Naturkatastrophe oder eines anderen Notfalls außer Kraft gesetzt werden.
Die Landesregierung hat die Ausnahmeregelung im Nachtragshaushalt 2023 beschlossen und die Entscheidung mit der Klimakrise im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine und der Energiekrise begründet. Als Reaktion auf die Krise will die Regierung bis 2027 Kredite in Höhe von drei Milliarden Euro bereitstellen.
Lesen Sie auch:
Quelle: www.dpa.com