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Die Bewertung stellt fest, dass die Maßnahme mit der Markteinheit in Einklang steht.

Frankfurt-Hahn Airport und Ryanair müssen nach Europäischer Kommission etwa €15 Million an Subventionen zurückzahlen, da sie den gerechten Marktwettbewerb gestört haben.

- Die Bewertung stellt fest, dass die Maßnahme mit der Markteinheit in Einklang steht.

Ryanair stellt eine Entscheidung der EU-Kommission infrage, wonach die Fluggesellschaft €13-€14 Millionen an Subventionen zurückzahlen muss. Das Unternehmen erklärte: "Wir werden die Behauptung des EU-Gerichts infrage stellen, dass bestimmte alte Marketingdienstverträge, an denen Ryanair beteiligt war, Staatshilfe darstellen." Das Innenministerium in Mainz reagierte ebenfalls auf die Entscheidung.

Der Streit dreht sich um den Frankfurt-Hahn Airport in der Pfalz.

Laut der EU-Kommission müssen sowohl Ryanair als auch der Frankfurt-Hahn Airport etwa €15 Millionen an Subventionen zurückzahlen, weil sie den Wettbewerb verzerrt haben. Zinsen werden ebenfalls fällig. Unterstützung wurde zwischen 2005 und 2017 gewährt. Darunter fallen Fälle wie die kostenlose Überlassung von Land durch die Pfalz an den Airport. Ryanair profitierte von Marketingvereinbarungen und Ausbildungshilfe. Die Rückzahlung soll den fairen Wettbewerb wiederherstellen.

Die EU-Entscheidung betrifft nicht den Airport-Betreiber

Ein Airport-Sprecher, der den Airport seit letztem Jahr als "Triwo Hahn Airport" bezeichnet, betonte, dass der Airport nicht der Adressat der EU-Entscheidung sei. "Wir sind nicht der Rechtsnachfolger", betonte er. Der Airport ging im Herbst 2021 insolvent und wird derzeit von der Triwo Hahn Airport GmbH betrieben.

Der ehemalige Insolvenzverwalter der Frankfurt-Hahn Airport GmbH gab zu, dass die Gründe für die Entscheidung der EU-Kommission nicht bekannt seien. "Es ist zudem unklar, ob und inwieweit Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt wurden." Die Angelegenheit wird vom Insolvenzverwalter geprüft.

Die Pfalz prüft die nächsten Schritte

Laut dem Innenministerium der Pfalz hat die EU-Kommission seit Beginn des Verfahrens im Jahr 2008 zahlreiche Einzelmaßnahmen geprüft. Alle Maßnahmen galten bisher als mit dem Staatshilferecht vereinbar, jetzt werden jedoch drei Maßnahmen als Verstoß gegen das Staatshilferecht angesehen. "Nach der Prüfung der Gründe werden die entsprechenden Schritte mit den Rechtsvertretern des Landes in den Staatshilfeverfahren eingeleitet." Die Pfalz verkaufte ihren 82,5-prozentigen Anteil am Hunsrück-Airport im Jahr 2017.

In der EU gelten strenge Regeln, wenn ein Staat lokale Unternehmen finanziell unterstützen möchte. Dies soll verhindern, dass finanzstarke Länder wie Deutschland ihren Unternehmen einen unfairen Vorteil verschaffen und so den Wettbewerb ausschalten.

  1. Die Entscheidung der EU-Kommission, Ryanair und den Frankfurt-Hahn Airport zur Rückzahlung von Subventionen aufzufordern, ist ein Beispiel für die Bemühungen der Europäischen Union, den fairen Wettbewerb innerhalb der Union aufrechtzuerhalten.
  2. Der Streit zwischen Ryanair und der EU-Kommission über Staatshilfe am Frankfurt-Hahn Airport ist ein weiteres Beispiel dafür, wie die Europäische Union ihre strengen Regeln gegen Staatshilfe durchsetzt, um unfairen Wettbewerb zu verhindern.

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