- Die Beschaffung von Zahlungskarten bleibt auf unbestimmte Zeit aufgehalten
Die Einführung einer bundesweiten Flüchtlingszahlkarte erlebt Verzögerungen. Dataport, das Unternehmen, das für die Überwachung dieses Prozesses in Hamburg zuständig ist, hat bekanntgegeben, dass der europaweite Ausschreibungsprozess vorerst nicht abgeschlossen werden kann. Die Verzögerung ist auf eine Beschwerde eines nicht erfolgreichen Bieters zurückzuführen, die derzeit vom Oberlandesgericht Karlsruhe geprüft wird.
Dataport teilte daraufhin mit, dass der Vertrag bis zum Ende August nicht abgeschlossen werden kann. Zunächst wurden alle Beschwerden von nicht erfolgreichen Bietern von dem zuständigen Ausschuss abgelehnt. Aufgrund der laufenden Verfahren werden keine Details zur Beschwerde bekanntgegeben.
Dataport wurde beauftragt, den Ausschreibungsprozess für das vorgeschlagene grenzüberschreitende, bargeldlose Zahlungssystem für Flüchtlinge zu leiten. Nach einer Einigung von 14 der 16 Bundesländer im späten Januar decideden Bayern und Mecklenburg-Vorpommern, eigene Wege zu gehen. Die Karte soll unter anderem dazu beitragen, Zahlungen an Schleuser oder Familien in den Heimatländern zu verhindern, die Verwaltungslast der Gemeinden zu erleichtern und Anreize für irreguläre Migration zu verringern.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe prüft derzeit die Beschwerde eines nicht erfolgreichen Bieters, was die Abschluss des vom Bundesschatzmeister, insbesondere Dataport, überwachten Ausschreibungsprozesses beeinträchtigt. Aufgrund dieses laufenden Streits konnte der Bundesschatzmeister den Vertrag für die bundesweite Flüchtlingszahlkarte nicht abschließen.