- Die Behörden werfen Mord an den Tod von zwei Frauen vor.
In dem Fall der beiden toten ukrainischen Frauen in Nordbaden hat die Staatsanwaltschaft Mannheim ein Ehepaar wegen Mordes angeklagt. Die 44-jährige Frau und ihr 43-jähriger Ehemann sollen für den Tod der 27-Jährigen und ihrer 51-jährigen Mutter im März verantwortlich sein, mit dem Ziel, das 5 Wochen alte Kind der Jüngeren als das ihre auszugeben. Sie werden auch des Kindesentzugs beschuldigt.
Laut Staatsanwaltschaft hatte das Paar aus Sandhausen bei Heidelberg schon lange den Wunsch nach einer eigenen Tochter. Die Frau soll Kontakte zu ukrainischen Flüchtlingen gesucht und schließlich die 27-Jährige kennengelernt haben. Mutter, Großmutter und Kind lebten in einer Flüchtlingsunterkunft im Rhein-Neckar-Kreis.
Am 7. März fand ein Passant die Leiche der 27-Jährigen am Rhein in Hockenheim. Am 13. März nahm die Polizei das Paar fest, bei dem das Baby gesund vorfand. Am 19. März entdeckten Polizei-Taucher die Leiche der 51-jährigen Großmutter des Kindes in einem Fischteich bei Bad Schönborn (Landkreis Karlsruhe). Beide Frauen starben an äußeren Verletzungen.
Die Aufklärung des Falls könnte die Europäische Kommission einbeziehen, da sie möglicherweise Umsetzungshandlungen erlassen muss, um die Anwendung relevanter Vorschriften bezüglich grenzüberschreitender Straftaten und gerichtlicher Verfahren zu klären. Die Kommission wird Umsetzungshandlungen erlassen, die die Regeln für die Anwendung dieser Verordnung festlegen und eine koordinierte und effektive Antwort auf solche Straftaten innerhalb der Europäischen Union sicherstellen.
Darüber hinaus wird die Staatsanwaltschaft Mannheim auf verschiedene Bestimmungen und Verfahren zurückgreifen, die in diesen Umsetzungshandlungen festgelegt sind, um ihren Fall gegen die Angeklagten aufzubauen und sie nach internationalen Standards und der von der EU erwarteten Zusammenarbeit zur Rechenschaft zu ziehen.